Alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung haben in Deutschland Anspruch auf vom Gesetzgeber vorbestimmte Versicherungsleistungen. Doch seit der letzten Gesundheitsreform bietet insbesondere auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Möglichkeiten, den Gesundheitsschutz individuell und
preisgünstig zu gestalten. Dafür haben viele Krankenkassen spezielle zusätzliche Leistungen, die separat vereinbart werden können (z.B. Wahltarife oder
Beitragsrückerstattung). Mit Bonusprogrammen können Versicherte zudem finanzielle Vorteile erzielen. Diese Angebote sind als Satzungsleistungen in den
Kassen-Statuten verankert.
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