Es gibt Themen, mit denen man sich nicht gerne auseinandersetzt: Das eigene Ableben ist auf dieser Liste ganz vorne mit dabei. Schließlich steht man mit beiden Beinen fest im Leben und genießt dieses in vollen Zügen. Die eigene Familie steht dabei meist an erster Stelle. Und genau deswegen sollte man sich unbedingt die Frage stellen „Wie kommen meine Liebsten über die Runden, wenn ich – durch Unfall oder Krankheit – plötzlich nicht mehr da bin?“
Um die eigene Familie ausreichend abzusichern, lautet die Lösung: Risikolebensversicherung. Das Wichtigste rund um die Versicherung für den Schutz deiner Hinterbliebenen haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Gute Gründe für eine Risikolebensversicherung
Durch den Tod eines Partners entsteht meist eine große Versorgungslücke. Sei es der Kredit für ein gemeinsames Haus, eine Mietwohnung oder auch das Leasing für ein Auto – diese Kosten können in den meisten Fällen durch die verbliebene Person nicht getragen werden. Eine mögliche Folge: Das Eigenheim muss verkauft werden und die zurückgebliebene Familie verliert ihr Zuhause. Die finanzielle Belastung durch den Wegfall eines Einkommens ist immens! Nicht nur wenn es um gemeinsame Kredite geht, sondern auch um die Versorgung der Kinder.
Eine Risikolebensversicherung dient nun dazu, die Angehörigen im eigenen Todesfall – durch Unfall oder Krankheit – abzusichern. Die Hinterbliebenen erhalten im Fall des Todes des Versicherten einen festgelegten Geldbetrag. Diese Versicherungssumme wird dabei individuell gewählt und sollte reichen um das ausgefallene Einkommen für die nächsten Jahre zu ersetzen. Als Richtwert gilt hier das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens. |
Für wen ist eine Risikolebensversicherung wichtig?
Neben jungen Familien empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung außerdem für folgende Personengruppen,
damit auch hier der finanzielle Verlust aufgefangen werden kann:
- Alleinerziehende: Für die Absicherung ihrer Kinder
- Paare ohne Kinder: Achtung - bei unverheirateten Paaren wird keine Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt. Sollte der Lebensstandard also ohne den Partner nicht gehalten werden können, sollte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.
- Immobilienbesitzer: Damit der Partner nicht mit den Kreditraten belastet wird.
- Selbstständige mit einem Geschäftspartner: Für den eigenen Ausfall im beruflichen Rahmen vorsorgen (gemeinsame Firma/Praxis/Kanzlei).
Hinweis: Wenn beide Partner zum Einkommen der Familie beitragen, ist eine Absicherung beider Parteien finanziell relevant. In diesem Fall gibt es einen gegenseitigen Schutz für Paare in Form der „Versicherung auf verbundene Leben“. Mithilfe dieser Versicherung können sich Paare gegenseitig absichern und dabei meist sogar noch sparen, denn der Abschluss zweier einzelner Verträge ist in vielen Fällen im Vergleich teurer.
Kauf Haus-/Eigentumswohnung - Risikolebensversicherung
Beim Erwerb einer Immobilie verlangen viele Banken als Voraussetzung für die Darlehensgewährung eine Risikolebensversicherung. In diesem Zuge bieten sie gleich selbst eine Auswahl an Tarifen an. Aber Vorsicht, das kann schnell teuer werden. Hol dir für einen angemessenen Vergleich mehrere Angebote ein, um schließlich einen günstigen Tarif und Versicherer auszuwählen. Denn hinsichtlich der Leistung gibt es kaum Unterschiede bei den Angeboten. Beim Vergleich kannst du dich also beruhigt auf den Preis konzentrieren!
Achtung Steuer - Finanzamt!
Die Einkommenssteuer muss bei der Auszahlung der Versicherungssumme nicht berücksichtigt werden – anders jedoch die Erbschaftssteuer. Diese muss gezahlt werden, wenn der Verstorbene die Risikolebensversicherung selbst abgeschlossen sowie die Beiträge gezahlt hat. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist somit ein Teil des Erbes. Folgende Freibeträge gelten hier:
- Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Für Kinder: 400.000 Euro
- Für Enkel: 200.000 Euro
- Für Eltern/ Großeltern: 100.000 Euro
- Für unverheiratete Paare: 20 000 Euro
Tipp für Unverheiratete: Die Risikolebensversicherung kann auch von dem anderen Partner für die eigene (versicherte) Person abgeschlossen werden – auf diese Weise fällt keine Erbschaftssteuer an. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Partner, also der Versicherungsnehmer, die Beträge von seinem Konto zahlt. Zudem ist man als versicherte Person dazu verpflichtet zuzustimmen, dass durch den Partner eine Versicherung auf das eigene Leben abgeschlossen wird.
Unbedingt beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten
Der Gesundheitszustand
Bevor eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann, überprüft die Versicherung den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Dieser wird über den Antrag dazu aufgefordert, Fragen zu beantworten, in denen nach Erkrankungen wie zum Beispiel Migräne, Heuschnupfen oder Depressionen gefragt wird. Zusätzlich muss der Name des Hausarztes dargelegt werden sowie das Einverständnis, dass dieser für Arztberichte von der Versicherung kontaktiert werden kann. Hier gilt auch, wie in vielen anderen Lebensbereichen, „Ehrlich währt am längsten“, denn wer an der einen oder anderen Stelle schummelt, riskiert den Versicherungsschutz. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen am Ende gar nichts.
Raucher aufgepasst: Das bereits teure Laster bringt in der Risikolebensversicherung einen Zuschlag mit sich. Raucher zahlen somit fast das Doppelte bis Dreifache im Vergleich zu Nichtrauchern. Die Definition von Nichtrauchern ist von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich – ein bis zehn Jahre sollte der Versicherte bereits rauchfrei sei.
Da junge Menschen in den meisten Fällen gesünder sind, zahlen diese auch einen niedrigeren Beitrag. Es lohnt sich daher deutlich in jüngeren Jahren eine Risikolebensversicherung abzuschließen! Fünf Jahre Altersunterschied können hier einen jährlichen Unterschied von rund hundert Euro ausmachen.
Da junge Menschen in den meisten Fällen gesünder sind, zahlen diese auch einen niedrigeren Beitrag. Es lohnt sich daher deutlich in jüngeren Jahren eine Risikolebensversicherung abzuschließen! Fünf Jahre Altersunterschied können hier einen jährlichen Unterschied von rund hundert Euro ausmachen. |
Risikofaktoren in der Risikolebensversicherung
Wie der Name es schon sagt, steht das Risiko hier im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang gibt es Faktoren, die den Beitrag erhöhen können – sogenannte Risikofaktoren. Hierzu zählen beispielsweise gefahrenträchtige Tätigkeiten oder auch Hobbies. Jede Versicherung entscheidet dabei selbst, was als „gefährlich“ eingestuft wird.
- Beispiele für gefährliche Berufe: Dachdecker, Maurer, Feuerwehrleute, Piloten
- Beispiele für gefährliche Hobbies: Motorradfahren, Fallschirmspringen, Segeln, Tauchen
Auch das Übergewicht stellt einen Risikofaktor dar. In dem zuvor genannten Gesundheitskatalog werden in vielen Fällen Gewicht und Körpergröße abgefragt, um den Body-Mass-Index (BMI) zu berechnen. Ein BMI von 20 bis 25 gilt als Normalgewicht – ab einem BMI von 30 (bei manchen Versicherern bereits ab 27) wird ein Risikozuschlag erhoben. Hierbei kann es sich um 30 Prozent (und mehr) handeln.
Die Versicherung dem Leben anpassen - nicht umgekehrt!
So individuell wie das Leben sind auch die Lebensumstände. Diese können sich schnell ändern, weshalb auch die Risikolebensversicherung stets angepasst werden sollte – zum Beispiel bei Geburt, Adoption, Heirat, Gehaltserhöhung oder auch Immobilienkauf. Wenn du bereits eine Risikolebensversicherung hast, sollte in diesem Kontext ein regelmäßiger Check stattfinden! Hast du beispielsweise vor kurzem erst das Eigenheim durch einen Anbau erweitert? Gab es in diesem Kontext eine Nachfinanzierung? Dann sollte deine Risikolebensversicherung entsprechend dieser Veränderung angepasst werden.
Du möchtest für deine Angehörigen rechtzeitig mit der Risikolebensversicherung vorsorgen? Oder: Du besitzt bereits eine Risikolebensversicherung und möchtest diese deinen veränderten Lebensumständen anpassen?
Wir beraten dich jederzeit gerne online wie auch offline – ganz unverbindlich.
Wir freuen uns auf dich!
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