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Basisrente/ Rürup-Rente

Der Abschluss einer Basisrente sollte jedoch nicht per „Schnellschuss“ erfolgen. Eine eingehende, unabhängige Beratung ist dringend angeraten. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.

Die staatlich geförderte Alters­vorsorge für Selbst­ständige

Rund 3 Millionen Selbst­ständige sind in Deutsch­land in keinem Renten­system pflicht­versichert. Was erst einmal nach Freiheit klingt, kann später für selbst­ständige Fitness-Trainer, IT-Berater, Hochzeits­planer, Floristen oder auch Heilpraktiker zum Bumerang werden. „Heute ist die Wahr­scheinlich­keit, im Alter Grund­sicherung beziehen zu müssen, für Selbst­ständige bereits etwa doppelt so hoch wie für sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte“, erklärt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Renten­versicherung Bund.

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, richtet sich in erster Linie an Freiberufler und andere Selbst­ständige, weil diese die anderen beiden Formen der staatlich geförderten Alters­vorsorge, Riester-Rente und Betriebs­rente, in der Regel nicht in Anspruch nehmen können. So können sie steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Doch auch Angestellte und Beamte können einen Vertrag abschließen.

Es gibt verschiedene Arten, wie der Staat Sie bei der Altersvorsorge unterstützt, um einen Anreiz zu geben, das Thema selbst in die hand zu nehmen. Eine davon ist die steuerlich begünstigte Basisrente, die attraktive Steuerersparnisse bietet.

Gerade für Personen ohne Anspruch auf eine gesetz­liche Rente ist es besonders wichtig, sich aufs Alter vor­

zubereiten. Viele Freiberufler, Neustarter oder Kleinunter­nehmer müssen jedoch finanzielle Hürden überwinden,

um jeden Monat einen ausreichenden Betrag zur Seite zulegen. Für einige ist es gar unmöglich, da das Geld gerade für die monatliche Kostendeckung reicht.

Eine sinnvolle Lösung ist es, in guten Jahren die Gewinne anzulegen. Eine Basisrente ist eine geeignete

Möglichkeit, da sie die einzige Variante für Selbststän­dige ist, mit staatlicher Unterstützung vorzusorgen. Denn

eine betriebliche Altersversorgung steht hier nicht zur Verfügung und eine Riester­Rente bringt höchstens eine

geringe Förderung.

Die Basisrente, auch Rürup­Rente genannt, gehört zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge und geht

auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Sie bietet durch steuerliche Vorteile einen Anreiz, eine bestehende Lücke

in der Altersvorsorge zu schließen. Die Beiträge einer Basisrentenversicherung können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Auch in der Rentenphase genießen Sie Vorteile bei der Besteuerung. Darüber hinaus können Zuzahlun­gen eingezahlt werden, um die Altersvorsorge weiter auf­zustocken, die dann wiederum steuerlich begünstigt sind.

Eine Basisrente gibt Ihnen zudem Sicherheit: Ihr Vertrag ist in der Ansparphase bis zu Ihrem 62. Geburtstag auch bei einer möglichen Insolvenz oder bei Hartz­IV ­Bezug pfändungsgeschützt. Bei der Rentenzahlung besteht die­ser Schutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder oder

Ehe­partner im Todesfall abzusichern. Basisrenten werden frühestens ab dem 62. Lebens­jahr als Leibrente gezahlt – und das lebenslang. Das heißt, Sie bekommen jeden Monat eine Rente gezahlt, egal wie alt Sie werden – unabhängig davon, ob das angesparte Geld schon verbraucht ist oder nicht.