Der Abschluss einer Basisrente sollte jedoch nicht per „Schnellschuss“ erfolgen. Eine eingehende, unabhängige Beratung ist dringend angeraten. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.
Rund 3 Millionen Selbstständige sind in Deutschland in keinem Rentensystem pflichtversichert. Was erst einmal nach Freiheit klingt, kann später für selbstständige Fitness-Trainer, IT-Berater, Hochzeitsplaner, Floristen oder auch Heilpraktiker zum Bumerang werden. „Heute ist die Wahrscheinlichkeit, im Alter Grundsicherung beziehen zu müssen, für Selbstständige bereits etwa doppelt so hoch wie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte“, erklärt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, richtet sich in erster Linie an Freiberufler und andere Selbstständige, weil diese die anderen beiden Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge, Riester-Rente und Betriebsrente, in der Regel nicht in Anspruch nehmen können. So können sie steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Doch auch Angestellte und Beamte können einen Vertrag abschließen.
Es gibt verschiedene Arten, wie der Staat Sie bei der Altersvorsorge unterstützt, um einen Anreiz zu geben, das Thema selbst in die hand zu nehmen. Eine davon ist die steuerlich begünstigte Basisrente, die attraktive Steuerersparnisse bietet.
Gerade für Personen ohne Anspruch auf eine gesetzliche Rente ist es besonders wichtig, sich aufs Alter vor
zubereiten. Viele Freiberufler, Neustarter oder Kleinunternehmer müssen jedoch finanzielle Hürden überwinden,
um jeden Monat einen ausreichenden Betrag zur Seite zulegen. Für einige ist es gar unmöglich, da das Geld gerade für die monatliche Kostendeckung reicht.
Eine sinnvolle Lösung ist es, in guten Jahren die Gewinne anzulegen. Eine Basisrente ist eine geeignete
Möglichkeit, da sie die einzige Variante für Selbstständige ist, mit staatlicher Unterstützung vorzusorgen. Denn
eine betriebliche Altersversorgung steht hier nicht zur Verfügung und eine RiesterRente bringt höchstens eine
geringe Förderung.
Die Basisrente, auch RürupRente genannt, gehört zur sogenannten ersten Schicht der Altersvorsorge und geht
auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Sie bietet durch steuerliche Vorteile einen Anreiz, eine bestehende Lücke
in der Altersvorsorge zu schließen. Die Beiträge einer Basisrentenversicherung können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Auch in der Rentenphase genießen Sie Vorteile bei der Besteuerung. Darüber hinaus können Zuzahlungen eingezahlt werden, um die Altersvorsorge weiter aufzustocken, die dann wiederum steuerlich begünstigt sind.
Eine Basisrente gibt Ihnen zudem Sicherheit: Ihr Vertrag ist in der Ansparphase bis zu Ihrem 62. Geburtstag auch bei einer möglichen Insolvenz oder bei HartzIV Bezug pfändungsgeschützt. Bei der Rentenzahlung besteht dieser Schutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder oder
Ehepartner im Todesfall abzusichern. Basisrenten werden frühestens ab dem 62. Lebensjahr als Leibrente gezahlt – und das lebenslang. Das heißt, Sie bekommen jeden Monat eine Rente gezahlt, egal wie alt Sie werden – unabhängig davon, ob das angesparte Geld schon verbraucht ist oder nicht.