FinaFair Versicherungen

Lexikon für die Wohngebäude- und Hausratversicherung

Unklare Versicherungsbegriffe einfach erklärt

Zuhause ist es doch am Schönsten! Damit es bei möglichen Schäden in den (eigenen) vier Wänden zu keinen finanziellen Überraschungen kommt, greift die Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherung. Auf der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz stolpert man nicht selten über Begrifflichkeiten aus dem Versicherungsjargon. Das FinaFair-Lexikon zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung soll dir dabei helfen, dich im Versicherungsdschungel zurecht zu finden.

Hausratversicherung: Die Hausratversicherung sichert den vollständigen Hausrat von Kleidung über Möbeln bis hin zu elektronischen Geräten ab. Entstehen durch beispielsweise Feuer, Einbruch oder Sturm Schäden am Hausrat, greift die Hausratversicherung. Sie hilft Mieter*innen und Eigentümer*innen ihren Hausrat nach einem Schaden zu ersetzen.

 

Wohngebäudeversicherung: Für Hausbesitzer*innen ist die Wohngebäudeversicherung die wichtigste Versicherung – denn diese schützt die Eigentümer*innen vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Hierzu gehören unter anderem Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel.

A

Anzeigepflicht/vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht bezeichnet im Versicherungswesen die Pflicht, dem Versicherer bei Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Die Anzeigepflicht bezieht sich darüber hinaus auch auf die gesamte Laufzeit des Vertrags: Veränderungen, die Einfluss auf die Versicherungssumme haben, müssen umgehend mitgeteilt werden. Hierzu gehören bei einer Wohngebäudeversicherung unter anderem An- und Umbauten, aber auch das Leerstehen eines Gebäudes, das zu einer Gefahrerhöhung führt.


Ausschlüsse

Schäden, für die der Versicherer keine Kosten übernimmt, werden als Ausschlüsse bezeichnet. Hierdurch kann eine faire und bezahlbare Berechnung des Versicherungsbeitrags erfolgen. Bei der Wohngebäudeversicherung gehören hierzu häufig Schäden durch Krieg, innere Unruhen sowie Kernenergie.


Aquarium

Besitzer*innen eines Aquariums sollten darauf achten, dass mögliche Schäden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Ein Schaden am Aquarium kann schnell zu erheblichen Schäden am Wohngebäude führen und entsprechende Kosten mit sich bringen. Schäden durch austretendes Wasser bei Aquarien werden meist unter den versicherten Leitungswasserschäden aufgenommen. Allerdings bietet nicht jede Versicherung diese Möglichkeit an.


 

B

Bauartklassen

Die Bauartklasse (kurz: BAK/BKL) dient der Einstufung des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung. Hierbei wird anhand der Bauweise des Hauses, z.B. Beton- oder Holzbauweise, die Einteilung in eine Bauartklasse von BAK 1 bis BAK 5 vorgenommen. Diese Einstufung dient vordergründig zur Feststellung eines Brand- oder Schadensrisikos und wird von Versicherern vorgenommen.


Bruchschäden

Bruchschäden beziehen sich auf den Bruch von Leitungen und Rohren. Trotz sachgemäßer und regelmäßiger Wartungen kann es immer wieder – häufig durch Rost oder die Einwirkung von Frost – zu Bruchschäden kommen. Diese können innerhalb sowie außerhalb des Grundstücks auftreten. Damit die Wohngebäudeversicherung die entsprechenden Kosten übernimmt, muss der Schaden auf dem Versicherungsgrundstück aufgetreten sein. Die häufigste Folge von Bruchschäden sind Wasserschäden. Rohrbruch wird daher unter der Gefahr „Leitungswasser“ abgesichert.


 

D

Dekontaminationskosten

Wenn der Erdboden des Versicherungsgrundstücks oder eines angrenzenden Grundstücks aufgrund eines Schadens verschmutzt wurde und daher gereinigt werden muss, kann eine Dekontamination behördlich angeordnet werden. Die Kosten hierfür können, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, von der der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Hierzu gehören die Kosten für Untersuchung, Reinigung und Austausch der Erde sowie Transportkosten.


 

E

Elementarschäden

Mit Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch Naturgewalten entstehen. Das umfasst Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmung/Rückstau nach Starkregen, Erdrutsch/Lawinen, Erdsenkung, Vulkanausbruch oder auch Schneedruck.

 

Mit einer Elementarschadenversicherung lassen sich diese Schäden durch die Versicherung abdecken – diese Versicherung wird als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Häufig muss dabei mit einer Selbstbeteiligung gerechnet werden.

 

Beachte:

  • In besonders risikoreichen Gebieten kann der Versicherer einen Antrag auf eine Elementarschadenversicherung auch ablehnen.
  • Von vielen Landesregierungen wurde angekündigt, dass finanzielle Nothilfen für Hochwasserschäden nur dann geleistet werden, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt.

Entschädigungsberechnung

Bei der Entschädigungsberechnung wird der Betrag ermittelt, der dem/der Versicherungsnehmer*in im Schadensfall im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zusteht. Dieser muss nicht immer deckungsgleich sein mit dem Wert des Hauses. Entscheidend hierbei kann unter anderem sein, ob alle Nebengebäude in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurden und wie hoch die Wiederherstellungs- und Reparaturkosten sind. Eine weitere Grundlage bildet der gleitende Neuwert (s. „Gleitender Neuwert“).


Erdrutsch/Erdsenkung

Unter einem Erdrutsch wird das Abstürzen oder Abrutschen von Erd- oder Gesteinsmassen verstanden. Eine Erdsenkung hingegen bezeichnet eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens durch natürlich entstandene Hohlräume. Beides gilt als Elementargefahr und kann durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Darüber hinaus zählen auch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Überschwemmungen zu Elementargefahren.


Ersatzansprüche

Verursacht eine dritte Person einen Schaden an deinem Gebäude, erfolgt die Übernahme der Kosten trotzdem über deine Versicherung. Dein Versicherer kann parallel Ersatzansprüche gegenüber der dritten Person geltend machen – von der juristischen Klärung bleibst du allerdings unberührt. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass du als Geschädigte*r nicht auf die Schadensbeseitigung warten musst.


 

F

Fahrraddiebstahl

Hier gilt: Fahrraddiebstahl ist nicht gleich Fahrraddiebstahl. Ist dein Fahrrad über die Hausratversicherung mit dem Hinweis einer Nachtzeitklausel abgesichert, bedeutet das folgendes: Dein Fahrrad ist in dem Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es sich in einem abgeschlossenen Keller/Fahrradabstellraum oder in deiner Wohnung befindet.

Zwar findet die Nachtzeitklausel in modernen Versicherungsverträgen keinen Platz, allerdings solltest du bei der Absicherung deines Fahrrads in der Hausratversicherung unbedingt darauf achten.


Folgeschäden

Die abgesicherten Leistungen der Wohngebäudeversicherung werden vorab definiert, so dass im Schadensfall der Versicherer für die entstandenen Kosten aufkommt. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls die Kosten für Folgeschäden, die sich daraus ergeben, übernommen.


 

G

Gebäudebestandteile

Alle Objekte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind Gebäudebestandteile. Hierzu gehören Heizungsanlagen, Türen, Balkone oder auch individuell hergestellte Einbaumöbel sowie -küchen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der/die Eigentümer*in für die Kosten aufkommen muss, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Übernehmen die Mieter*innen selbst die Kosten, kann die Hausratversicherung für mögliche Schäden aufkommen.

Gebäudebestandteile werden vom Gebäudezubehör abgegrenzt. Zum Gebäudezubehör zählen bewegliche Objekte, die am oder im Haus angebracht sind, z.B. Briefkastenanlagen.


Gebäudetyp

Für die Festlegung des Neubauwertes bei der Wohngebäudeversicherung und damit auch die Versicherungssumme sowie die Entschädigungsberechnung, ist der Gebäudetyp entscheidend. Hierbei wird zwischen vier verschiedenen Gebäudetypen unterschieden: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus und Mehrfamilienhaus.


Gefahrenerhöhung

Änderungen am Hausrat oder am Wohngebäude können dazu führen, dass das Risiko eines Versicherungsfalls erhöht wird. Daher sind Versicherungsnehmer*innen dazu verpflichtet, entsprechende Änderungen dem Versicherer unverzüglich zu melden. Im Rahmen der Hausratversicherung, kann es sich hierbei beispielsweise um ein temporäres Baugerüst am Haus handeln, welches ein erhöhtes Einbruchsrisiko mit sich bringt. Bei der Wohngebäudeversicherung kann ein leerstehendes Gebäude eine Gefahrerhöhung darstellen. Achtung: Bei einer Gefahrenerhöhung hat der Versicherer das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.


Gesamtentschädigung

Die Gesamtentschädigung durch den Versicherer begrenzt sich auf die vorab festgelegte Versicherungssumme und ist auf den entsprechenden Versicherungsgegenstand bezogen. Bezüglich der Wohngebäudeversicherung ist die Gesamtentschädigung Teil der Zeitwert- und Neuwertversicherung.


Gleitender Neuwert/Zeitwert

Um die Höhe der Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung zu bestimmen, wird der gleitende Neuwert eines Wohngebäudes berechnet. Dieser gibt an, wie viel der Neubau eines Hauses in einem bestimmten Jahr kosten würde. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme ist ebenfalls die Postleitzahl der Region ausschlaggebend.

 

Das Besondere: Der gleitende Neuwert berücksichtigt die Wertentwicklung der Immobilie und damit auch entsprechende Preisschwankungen und Lohnentwicklungen. Als Grundlage für die Berechnung des gleitenden Neuwerts dient der Wert 1914 (s. „Versicherungswert 1914/ Baupreisindex“).


Grobe Fahrlässigkeit

Als grobe Fahrlässigkeit wird die Verletzung der Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße bezeichnet. Hierzu gehört beispielsweise leichtfertiges Handeln bei unbeaufsichtigt brennenden Kerzen im Wohnraum. Kann der Versicherer im Rahmen der Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit nachweisen, kann dieser die Haftung verweigern. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, einen Versicherungstarif auszuwählen, der grobe Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Entschädigungssumme (z.B. 10.000 Euro) abdeckt.


 

H

Hausverkauf

Wird ein versichertes Haus verkauft, überträgt sich der damit zusammenhängende Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer / die neue Eigentümerin. Der entscheidende Zeitpunkt ist das Datum des Grundbucheintrags: Ab dem Moment werden alle Rechten und Pflichten im Rahmen des Versicherungsvertrags übertragen. Allerdings besteht ab der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat (gilt nicht, wenn das Gebäude vererbt wurde). In jedem Fall sollte die Wohngebäudeversicherung über den Hausverkauf informiert werden (s. „Obliegenheiten“).


 

M

Mietausfall

Zahlen Mieter*innen ihre Miete nicht, kann das erhebliche Auswirkungen für den/die Vermieter*in haben. Häufig kommt es zu einem Mietausfall, wenn aufgrund eines Schadens die Immobilie zeitweise oder auch dauerhaft nicht bewohnbar ist und die Zahlung daher eingestellt wird. Durch eine Wohngebäudeversicherung werden die entstandenen Schäden (Mietausfall inkl. Nebenkosten) getragen – die Dauer ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Der Schadensersatzanspruch gilt allerdings nicht für eine unbewohnte Immobilie, solange nicht nachgewiesen kann, dass zeitnah Mieter*innen einziehen.


 

N

Nässeschäden

Die Wohngebäudeversicherung haftet für versicherte Gegenstände, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser zerstört oder beschädigt wurden – sogenannten Nässeschäden. Das Wasser muss hierbei aus Rohren der Wasserversorgung ausgetreten sein, die der Wasserversorgung dienen. Hiermit ist neben der Frischwasserzufuhr auch das Verbrauchswasser gemeint sowie angeschlossene Einrichtungen (z.B. Aquarien).


 

O

Obliegenheiten

Mit Obliegenheiten sind die Pflichten gemeint, die alle Versicherungsnehmer*innen gegenüber ihrem Versicherer haben. Hierzu gehören beispielsweise die direkte Kommunikation eines Schadens, die Meldung veränderter Rahmenbedingungen oder auch die Einhaltung der Schadensabwendung. Halten sich Versicherungsnehmer*innen nicht an ihre Pflichten, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ihrer Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung haben, indem der Schutz ganz oder teilweise entfällt.


 

R

Rückstau

Die Fälle von Hochwasser in Deutschland haben gezeigt: Extreme Wetterlagen sind hier keine Seltenheit mehr. Neben Starkregen, kommen kräftige Schneefälle oder auch das damit einhergehende Tauwasser hinzu. Letzteres führt zu einer Überforderung der Kanalisation und damit auch zu Überschwemmungen. Vor dem Zurückdrücken des Abwassers schützt eine Rückstausicherung. Einige Gebäudeversicherungen setzen eine Rückstausicherung voraus. Auch wir empfehlen, aus unseren Erfahrungen, unbedingt eine Rückstausicherung einzubauen.


 

S

Sachverständigenverfahren

Kommt es zu einem Schadensfall, wird dieser meist einvernehmlich zwischen Versicherungsnehmer*in und Gebäudeversicherung geklärt. Es ist allerdings auch möglich, dass ein- oder beidseitig ein Sachverständiger benannt wird und die Schadenshöhe somit mittels Gutachten in einem Sachverständigenverfahren ermittelt wird.


Schadenabwendungskosten

Laut dem Versicherungsvertragsgesetz sind alle Versicherungsnehmer*innen dazu verpflichtet, Schäden abzuwenden oder zu mindern. Die Kosten, die hierbei entstehen, werden Schadenabwendungskosten genannt. Ein Beispiel: Du sicherst dein Haus mit Sandsäcken, um dieses bei Starkregen vor dem Eindringen von Wasser zu schützen. Die Kosten für die Sandsäcke übernimmt der Versicherer.


Selbstbeteiligung

In vielen Versicherungsverträgen kann der Versicherungsbeitrag mithilfe einer Selbstbeteiligung gemindert werden. Im Schadensfall trägt der/die Versicherungsnehmer*in einen vereinbarten Teil der Versicherungssumme somit selbst. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird individuell vereinbart. Hierbei sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadenssumme für die entstandenen Kosten aufkommt. Das bedeutet auch, dass der Schaden über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegen muss. Meist entscheidet der Wert des Versicherungsgegenstandes, ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt.


 

T

Tarifzonen

Unter Tarifzonen versteht man Gefahrenzonen, in die Ortschaften eingeteilt werden. Für die Einteilung sind die Sturm-, Leitungswasser-, und Feuerzone entscheidend – diese bestimmen die Wahrscheinlichkeit eines Sturms, das Risiko von Schäden an Rohren sowie für die Gefahr Feuer. Die Tarifzone gilt dann als Grundlage für den Versicherungsbeitrag zur Wohngebäudeversicherung.


 

U

Überschwemmung

Durch Starkregen, den Übertritt eines Gewässers oder das Austreten von Grundwasser kann es zu Überschwemmungen eines Grundstücks kommen. Folgeschäden werden nicht nur durch eine Gebäudeversicherung, sondern auch durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung versichert. Aufgrund der Folgen des Klimawandels und den hohen finanziellen Folgen bei Starkregen oder Überschwemmungen, empfiehlt sich der Abschluss der Elementarschadenversicherung.


Überspannungsschäden durch Blitz

Zu Überspannungsschäden kommt es, wenn die vorgesehene Spannung für das Stromnetz (230 Volt) überschritten wird. Ein typischer Auslöser hierfür ist ein Blitzeinschlag in das Energieversorgungsnetz oder in dessen Nähe. Die Folge können große Überspannungsschäden sein – neben den Gebäuden selbst, sind die elektrischen Geräte, die zu dem Zeitpunkt der Überspannung mit dem Stromnetz verbunden waren, gefährdet. Dabei kann es sich unter anderem um Unterhaltungselektronik (Laptop, Fernseher & Co.) oder auch Haushaltsgeräte handeln.

 

Eine Möglichkeit vorzubeugen, bietet ein Blitzschutzsystem. Dieses ist allerdings nur für Wohnhäuser, die höher als 20 Meter sind, vorgeschrieben. Versicherungen achten jedoch häufig auf ein vorhandenes Blitzschutzsystem und kommen für die Kosten nur auf, wenn eine solche Anlage installiert wurde.

 

Im Fall von Blitz- und Überspannungsschäden können die Wohngebäudeversicherung – für Schäden am Gebäude (Dach, Mauerwerk) – sowie die Hausratversicherung – für Schäden im Gebäude (Waschmaschine, Einrichtung, Telefonanlage) – aufkommen.


 

V

Versicherungsperiode

Die Versicherungsperiode bezeichnet den Zeitraum für den der Versicherungsbeitrag einer Gebäudeversicherung berechnet wird – in der Regel ist dies ein Jahr. Allerdings beziehen sich einige Versicherer auch auf ein Kalenderjahr. In dem Fall wird der Versicherungsbeitrag für das erste Jahr anteilig berechnet. Die Zahlung kann unabhängig vom Versicherer stets individuell gewählt werden. Hierbei kann eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung vereinbart werden.


Versicherungswert 1914/Baupreisindex

Der Wert 1914 gibt an, wie hoch der Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 war. Mit diesem Wert und dem jährlich erscheinenden Baupreisindex lässt sich der Neuwert des Gebäudes in Euro berechnen. Die Ursache für diese Rückrechnung ist die Inflation. Mit dem Wert 1914 wurde eine einheitliche Rechengröße für die weitere Berechnung geschaffen. Heutzutage spielt dieser Wert nur noch selten eine Rolle. Stattdessen werden Gebäude entsprechend ihrer Wohnfläche versichert (s. „Wohnflächenmodell“).


 

W

Wertermittlungsbogen

Der Wertermittlungsbogen dient zur Berechnung des Wertes 1914 (s. „Versicherungswert 1914/ Baupreisindex“). Hierbei wird der Betrag ermittelt, der notwendig gewesen wäre, um das Haus im Jahr 1914 zu bauen. Wesentliche Inhalte des Wertermittlungsbogen sind dabei beispielsweise die Quadratmeterzahl, die Bauausführung sowie die Bauausstattung mit den verwendeten Materialien.


Wohnflächenmodell

Wie bereits beim „Versicherungswert 1914“ erläutert, kann die Beitragsberechnung alternativ anhand des Wohnflächenmodells erfolgen. Hierbei wird ein Grundbeitrag pro Quadratmeter Grundfläche ermittelt, unter anderem mit Angaben zu der Anzahl an Stockwerken, die Bauweise des Hauses und die Art des Kellers. Der Beitrag für jeden Quadratmeter Wohnfläche wird im Anschluss mit der Quadratmeteranzahl und einem Anpassungsfaktor multipliziert. Hieraus ergibt sich die Versicherungssumme und die damit zusammenhängende Versicherungsprämie. Letztere wird jährlich anhand des Baupreisindexes durch den Versicherer angepasst.


 

Z

Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Neuwert

Der Zeitwert stellt im Falle eines Schadens die Grundlage für eine Entschädigungsberechnung dar. Es handelt sich dabei um den Neuwert eines Objektes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung durch Abnutzung und Alter. Um den Zeitwert zu ermitteln, wird der Verkaufspreis des Gegenstandes zum Schadenszeitpunkt berechnet.

Der Wiederbeschaffungswert hingegen gibt an, wie hoch der Preis für die Wiederanschaffung des betroffenen Gegenstandes (im aktuellen Zustand) ist. Die meisten Hausratversicherungen erstatten im Schadensfall allerdings den Neuwert, d.h. die Summe, wie viel der Gegenstand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls neu kostet. Hier unterscheiden sich die Bedingungen unter den Versicherer – es empfiehlt sich daher ein Versicherungsvergleich.


Du bist im Rahmen deiner Recherche zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auf weitere Begrifflichkeiten aus dem Versicherungsjargon gestoßen? Gern helfen wir dir bei einem persönlichen Termin weiter und beraten dich rund um den optimalen Schutz deiner 4 Wände und natürlich auch in allen anderen Versicherungsfragen.

Dein FinaFair-Team