Rennt ein Hund vor ein Auto und verursacht einen Verkehrsunfall, können schnell Kosten von Hunderttausenden Euro für den Hundehalter entstehen. Denn nach Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Tierhalter grundsätzlich für die Schäden, die ihr Haustier verursacht. Es ist dabei meist egal, ob der Halter alles richtig gemacht hat – bezahlen muss er so oder so. Während Halter von Kleintieren wie Hamster oder Katzen durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt sind, deckt diese Schäden durch Hunde oder Pferde nicht ab. Eine Pflicht zur Hundehaft-pflichtversicherung gibt es in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und in den Städten Berlin und Hamburg. Wir raten jedoch dringend, egal wo der Wohnort liegt, generell eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.