Fast jeder muss von seinem Einkommen leben, aber was passiert wenn etwas passiert? Eine finanzielle Absicherung, um im Krankheitsfalle über die Runden zu kommen, insbesondere der Ausfall länger dauert. Ist das gesetzliche Krankengeld zu knapp, können Arbeitnehmer und Selbstständige zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Selbstständige können auch ein ganz privates Tagegeld abschließen.
Jedem kann es plötzlich passieren, eine längere Krankheit, ein Unfall, so dass für mehrere Monate nicht gearbeitet werden kann. Damit eine lange Krankheit nicht den Ruin bedeutet, sollten Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abschließen und alle Berufstätigen mit gesetzlichem Krankengeld, privatem Krankentagegeld oder einer Kombination vorsorgen. Die meisten Arbeitnehmer brauchen sich außerdem um die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit keine Gedanken zu machen: Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, erhalten im Anschluss das gesetzliche Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Eine zusätzliche private Absicherung ist für sie oft also gar nicht nötig.
Verdient ein Arbeitnehmer jedoch deutlich mehr als 4 425 Euro brutto im Monat, kann sich eine private Krankentagegeldversicherung als Ergänzung lohnen. Die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes ist auf derzeit 3 098 Euro im Monat begrenzt. Davon geht noch der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Das Nettokrankengeld für Arbeitnehmer beträgt derzeit maximal 2 723 Euro im Monat. Bei hohen laufenden Verpflichtungen reicht dieses reduzierte Einkommen möglicherweise nicht aus.
Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollte nicht per „Schnellschuss“ erfolgen. Eine eingehende, unabhängige Beratung ist dringend angeraten. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.
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