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Wie soll ich mich krankenversichern? Soll ich mich privat krankenversichern? Einfach zu beantworten ist diese Frage für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen unter der Pflichtgrenze von derzeit 60 750 Euro brutto (2019). Für diese Personengruppe gibt es keine freie Wahl, sich privat oder in einer der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern, da sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Für Beamte gelten andere Regeln. Sie bekommen Beihilfe vom Dienstherrn und sind deshalb in der Regel in der privaten Kranken-versicherung besser aufgehoben. Angestellte über 64350 € Jahreseinkommen (Wert 2021) und Selbstständige können frei entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern. Der Schritt in die private Krankenversicherung ist eine sehr weitreichende Entscheidung, die unabhängiger Versicherungsberatung bedarf.
Art und Umfang der medizinischen Leistungen ist gesetzlich geregelt, bei allen Kassen gleich
Patient erhält Behandlungen und Medikamente bargeldlos über die Versichertenkarte und zahlt nur die gesetzlichen Zuzahlungen.
Viele Leistungen sind budgetiert, z.B. pauschale Vergütung der Ärzte, Arzneimittel-Richtgrößen.
Leistungen können per Gesetz gestrichen oder geändert werden.
Gleicher Beitrag für Alte und Junge, Kranke und Gesunde. 2019 gilt für alle Kassen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt bei den meisten Kassen aber ein Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe, meist um 1%.
Kinder und Ehepartner/in ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Beiträge nach Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige mit geringen Einkünften zahlen einen Mindestbeitrag.
Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Wechsel zwischen Krankenkassen ist beliebig möglich. Mindestversicherungszeit 18 Monate.
Art und Umfang der Leistungen unterscheidet sich je nach Unternehmen und je nach Tarif.
Patient bezahlt Behandlungen und Medikamente selbst und reicht die Rechnungen später beim Versicherer zur Erstattung ein.
Keine Ausgabengrenzen. Ärzte und Krankenhäuser rechnen pro Behandlung mit dem Patienten ab.
Vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht gestrichen werden. Sie sind bis ans Lebensende garantiert.
Wer bei Vertragsschluss älter ist, zahlt mehr. Beitragserhöhungen wirken sich bei langer Vertragsdauer stärker aus. Kranke zahlen Risikozuschläge für Krankheiten, die bei Vertragsschluss schon bestanden.
Für jede Person muss Beitrag gezahlt werden, auch für Kinder.
Beiträge nach Eintrittsalter, Umfang der Leistungen und Gesundheitszustand bei Abschluss.
Private Versicherung kann Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Nur im Basistarif besteht ein Annahmezwang.
Wechsel des Unternehmens nur eingeschränkt möglich, für Ältere und Kranke nur im Basistarif.
Diese Entscheidung hat sehr langfristige Auswirkungen, die Vor- und Nachteile sind genau abzuwägen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Leistungen. Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen, beispielsweise im Krankenhaus durch Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch beim Zahnersatz gibt es in vielen Tarifen höhere Erstattungen als in der Gesetzlichen. Sie sollten bei der Auswahl eines geeigneten Angebots genau darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Im Krankheitsfall den Versicherungsschutz zu erhöhen, ist in der Regel nicht möglich.
Der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung sollte nicht per „Schnellschuss“ erfolgen. Eine eingehende Beratung ist dringend angeraten. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.