FinaFair Versicherungen

Private Krankenversicherung


Jetzt Kostenlos Termin Vereinbaren

Versicherungsvergleich private Krankenversicherung

Gesetzliche und private Krankenversicherung – 2 unterschiedliche Systeme

Wie soll ich mich krankenversichern? Soll ich mich privat kranken­versichern? Einfach zu beant­worten ist diese Frage für Arbeitnehmer mit einem Jahres­einkommen unter der Pflicht­grenze von derzeit 60 750 Euro brutto (2019). Für diese Personengruppe gibt es keine freie Wahl, sich privat oder in einer der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern, da sich alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Für Beamte gelten andere Regeln. Sie bekommen Beihilfe vom Dienst­herrn und sind deshalb in der Regel in der privaten Kranken-versicherung besser aufgehoben. Angestellte über 64350 € Jahreseinkommen (Wert 2021) und Selbst­ständige können frei entscheiden, ob sie sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern. Der Schritt in die private Kranken­versicherung ist eine sehr weitreichende Entscheidung, die unabhängiger Versicherungsberatung bedarf.

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen

Art und Umfang der medizi­nischen Leistungen ist gesetzlich geregelt, bei allen Kassen gleich

Patient erhält Behand­lungen und Medikamente bargeldlos über die Versichertenkarte und zahlt nur die gesetzlichen Zuzah­lungen.

Viele Leistungen sind budgetiert, z.B. pauschale Vergütung der Ärzte, Arznei­mittel-Richt­größen.

Leistungen können per Gesetz gestrichen oder geändert werden.


Beiträge

Gleicher Beitrag für Alte und Junge, Kranke und Gesunde. 2019 gilt für alle Kassen der allgemeine Beitrags­satz von 14,6 Prozent. Dazu kommt bei den meisten Kassen aber ein Zusatz­beitrag in unterschiedlicher Höhe, meist um 1%.

Kinder und Ehepartner/in ohne eigenes Einkommen sind beitrags­frei mitversichert.

Beiträge nach Einkommen bis zur Beitrags­bemessungs­grenze. Selbst­ständige mit geringen Einkünften zahlen einen Mindest­beitrag.


Zugangsvoraussetzungen

Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, der die gesetzlichen Voraus­setzungen erfüllt.

Wechsel zwischen Krankenkassen ist beliebig möglich. Mindestversicherungszeit 18 Monate.

Private Krankenversicherung

Leistungen

Art und Umfang der Leistungen unterscheidet sich je nach Unternehmen und je nach Tarif.

Patient bezahlt Behand­lungen und Medikamente selbst und reicht die Rechnungen später beim Versicherer zur Erstattung ein.

Keine Ausgaben­grenzen. Ärzte und Krankenhäuser rechnen pro Behand­lung mit dem Patienten ab.

Vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht gestrichen werden. Sie sind bis ans Lebens­ende garan­tiert.


Beiträge

Wer bei Vertrags­schluss älter ist, zahlt mehr. Beitrags­erhöhungen wirken sich bei langer Vertrags­dauer stärker aus. Kranke zahlen Risiko­zuschläge für Krankheiten, die bei Vertrags­schluss schon bestanden.

Für jede Person muss Beitrag gezahlt werden, auch für Kinder.

Beiträge nach Eintritts­alter, Umfang der Leistungen und Gesund­heits­zustand bei Abschluss.


Zugangsvoraussetzungen

Private Versicherung kann Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Nur im Basis­tarif besteht ein Annahme­zwang.

Wechsel des Unter­nehmens nur einge­schränkt möglich, für Ältere und Kranke nur im Basis­tarif.

Privat oder Krankenkasse – Wie soll ich mich versichern?

Diese Entscheidung hat sehr lang­fristige Auswirkungen, die Vor- und Nachteile sind genau abzu­wägen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Leistungen. Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen, beispiels­weise im Kranken­haus durch Chef­arzt­behand­lung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett­zimmer. Auch beim Zahn­ersatz gibt es in vielen Tarifen höhere Erstattungen als in der Gesetzlichen. Sie sollten bei der Auswahl eines geeigneten Angebots genau darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Im Krank­heits­fall den Versicherungs­schutz zu erhöhen, ist in der Regel nicht möglich.

Der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung sollte nicht per „Schnellschuss“ erfolgen. Eine eingehende Beratung ist dringend angeraten. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.