„Endlich vorgesorgt“ – Mit Vorsorgevollmacht und Patienten- sowie Betreuungsverfügung

„Wer soll im Ernstfall für mich entscheiden?“ – eine Frage deren Beantwortung gerne aufgeschoben wird. Schließlich muss man sich erst im Alter um Vorsorgevollmachten und Co. kümmern… Falsch! Denn ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit, betrifft die Vorsorge jeden. Ein plötzlicher Unfall und schon stehen die Angehörigen vor lebensentscheidenden Herausforderungen. Umso einfacher und erleichternder ist die Situation, wenn alles vorab geklärt wurde. Wir geben dir einen Überblick, welche Dokumente zur Vorsorge dabei unbedingt berücksichtigt werden sollten. Aber nicht vergessen: Das Thema Vorsorge sollte nicht zu lange aufgeschoben werden!


Inhaltsverzeichnis

1. Die Patientenverfügung

2. Die Vorsorgevollmacht

3. Die Betreuungsverfügung

4. Wo sollten Dokumente hinterlegt werden?

5. Von wem kann ich mich bei Fragen beraten lassen?


1. Die Patientenverfügung

Die schriftliche Patientenverfügung betrifft alle medizinischen Entscheidungen. Hier kann vorsorglich festgelegt werden, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen bzw. zu unterlassen sind, falls der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn sich dieser nicht mehr äußern kann. Die Verfügung muss unbedingt schriftlich als Formular oder in Textform mit Unterschrift und Datum vorliegen. Solange der Patient selbst entscheiden kann, kann die Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden.

Achtung: Sollte keine Patientenverfügung vorliegen oder sind die Festlegungen zu unkonkret oder auch allgemein, entscheiden Amtsvertreter und Ärzte gemeinsam über die Behandlung unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Patientenwillens.

Unser Tipp: Damit die Festlegungen konkret und treffend sind, empfehlen wir ärztlichen Rat hinzuzuziehen, beispielsweise durch den Hausarzt. Bei medizinischen Fachbegriffen in vorgefertigten Formularen ist dies unbedingt ratsam! Zudem kann der Arzt garantieren, dass die Patientenverfügung juristisch einwandfrei verfasst ist.

Wir empfehlen außerdem die Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu nutzen – damit bist du in jedem Fall gut beraten. Vergiss außerdem nicht, neben dem eigenen hinterlegten Originalexemplar, ein Originalexemplar einer nahestehenden Person, z.B. dem Ehepartner, zu geben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Exemplar beim Hausarzt zu hinterlegen.


2. Die Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens beauftragt, stellvertretend für die betroffene Person zu handeln und zu entscheiden. Das beinhaltet unter anderem Behördengänge, Versorgungen oder auch die Vertretung vor Gericht. Die Vollmacht hat nur Gültigkeit, wenn die Erledigungen z.B. aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr selbst bewältigt werden können. Auch hier gilt: Die Vorsorgevollmacht muss unbedingt als Formular oder handschriftlich mit Datum und Unterschrift vorliegen.

Achtung: Eine Bankvollmacht ist zwar in der Vorsorgevollmacht enthalten, allerdings akzeptieren einige Banken diese nicht. Sie verlangen das Vorlegen einer bankinternen Vollmacht. Daher sollte an dieser Stelle unbedingt im Vorfeld geklärt werden, ob die jeweilige Bank die Vorsorgevollmacht akzeptiert oder ob eine bankinterne Vollmacht ausgefüllt werden muss.

Beachte: Zwei originale Exemplare sollten unbedingt vorliegen – eines bei der betreffenden Person und das andere bei dem jeweiligen Bevollmächtigten. Um sich für den Fall, dass beiden Personen etwas zustoßt, abzusichern, sollte ein weiteres Exemplar bei einer dritten Person hinterlegt werden. Das betrifft beispielsweise Eheleute, die in vielen Fällen eine weitere Vollmacht bei den Kindern hinterlegen.


3. Die Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Notfall für die betreffende Person handeln soll. Die Betreuungsverfügung gilt, im Unterschied zu einer Vorsorgevollmacht, nicht sofort, wenn der Notfall eintritt. Das Betreuungsgericht entscheidet darüber, ob die vorgeschlagene Person geeignet ist. An dieser Stelle ist es sinnvoll, weitere Wünsche, wie die Wahl des Pflegeheims oder die Unterbringung des Haustieres, schriftlich festzuhalten.

Achtung: Liegt keine Betreuungsverfügung vor, wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt, der alle Amtsgeschäfte für die betroffene Person erledigt. Das Bereuungsgericht überprüft hier das Handeln des Betreuers. Mit einer Betreuungsverfügung kann man an dieser Stelle vorbeugen.

 Kurzer Hinweis: Die Betreuungsverfügung ist in den meisten Fällen bereits in der Vorsorgevollmacht enthalten!


Hier kannst du dir die wichtigsten Unterlagen/ Vordrucke, wie die umfassende Broschüre zum Betreuungsrecht, des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, kostenlos herunterladen.

Broschüre Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Von ihm sind erwachsene Menschen betroffen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung.

B-V.pdf

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Broschüre Patientenverfügung

Leiden, Krankheit, Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Broschüre Patientenverfuegung.pdf

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Patientenverfügung Textbausteine

Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.pd

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Vorlage Vorsorgevollmacht vom Bundesministerium der Justiz

Vor dem Ausfüllen eines Formulars lese bitte aufmerksam die in der Broschüre „Betreuungsrecht“ zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars „Vorsorgevollmacht“ die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.
Wichtig: Du solltest die Seiten des Vollmachtsformulars unbedingt fest miteinander verbinden (z.B. mittels Heftklammer), wenn möglich sollte die Download-Vorlage bereits doppelseitig ausgedruckt werden.

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Vorlage Betreuungsverfügung

Vorlage Betreuungsverfuegung.pdf

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Weitere wichtige Tipps

4. Wo sollten Dokumente hinterlegt werden?

Gut versteckte Dokumente bringen in den meisten Fällen nichts – hier gilt es sie gut auffindbar zu platzieren. Bei der Vorsorgevollmacht sollte die bevollmächtigte Person beispielsweise wissen, wo sich das Dokument im Original befindet. Eine Möglichkeit besteht darin, sogenannte „Notfallordner“ anzulegen und die jeweilige Person darüber zu informieren. Voraussetzung dafür ist, über einen Wohnungsschlüssel der anderen Partei zu verfügen sowie über eine Kopie der Vollmacht. Generell gilt: Alle Informationen rund um die Dokumente zur Vorsorge sollten nur mit Personen ausgetauscht werden, denen voll und ganz vertraut wird.

Für den Fall, dass es keine nahestehende Person im Umfeld gibt, gibt es das „Zentrale Vorsorgeregister“. Dieses empfehlen wir nur, wenn es wirklich niemanden gibt, der die Unterlagen aufbewahren oder darüber informiert werden kann. Dann kann die Existenz der Dokumente dem „Zentralen Vorsorgeregister“ der Bundesnotarkammer gemeldet werden. Dort sind rund 4,7 Millionen Vorsorgeverfügungen, wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung, registriert. Die Onlineregistrierung kostet einmalig mindestens 13 Euro (wird individuell berechnet). Hinweis: Die Dokumente werden nicht geprüft oder hinterlegt! Im Notfall können sich Ärzte beim Betreuungsgericht über die Existenz möglicher Formulare informieren. Die Richter haben dann die Möglichkeit rund um die Uhr eine Abfrage beim „Zentralen Vorsorgeregister“ zu stellen.


5. Von wem kann ich mich bei Fragen beraten lassen?

Es gibt noch Fragen, die hier nicht beantwortet wurden, persönliche individuelle Anliegen oder auch Probleme beim Ausfüllen der Unterlagen? Dann sollte auf jeden Fall der Rat von Fachleuten hinzugezogen werden. An erster Stelle empfehlen wir hier, über die Rechtsschutzversicherung die Beratung durch einen Anwalt zu nutzen. Die Rechtsschutzversicherung der ARAG übernimmt beispielsweise alle Services rund um die Patientenversorgung.

Zudem bieten das bereits genannte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie gesetzliche Krankenkassen kostenlose Formulare, weiterführende Informationen, Mustervordrucke und Textbausteine an. In vielen Städten findet man außerdem bei Betreuungsbehörden oder -stellen, Betreuungsvereinen, kirchlichen Einrichtungen oder auch Wohlfahrtsverbänden, entsprechenden Rat.

Natürlich steht dir auch das FinaFair -Team jederzeit zur Verfügung und hat für jedes Anliegen den richtigen Ansprechpartner! Auch wenn sich die Vorsorge nicht der größten Beliebtheit erfreut, spielt sie eine enorm wichtige Rolle. Schließlich möchten wir unsere Liebsten nicht in Situationen bringen, die sie vor extreme Herausforderungen stellen und gleichzeitig unsere Vorstellungen und Wünsche erfüllt wissen – auch wenn wir selbst nicht mehr darüber entscheiden können.

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