Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Für wen ist sie geeignet?

Plötzlich nicht mehr arbeiten zu können, kann schnell die eigene Existenz bedrohen. Aus diesem Grund gehört die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten Versicherungen. Eine Option, den gewohnten Lebensstandard im Krankheitsfall erhalten zu können, bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wir zeigen dir für wen diese Absicherung geeignet ist und was es beim Abschluss des Vertrags zu beachten gibt.


Inhaltsverzeichnis

1. Die gesetzliche Absicherung: Erwerbsminderungsrente

2. Privat abgesichert mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung

3. Fallbeispiel zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

4. Für wen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung geeignet?

5. Das gibt es beim Vertrag zu beachten

6. Fazit Erwerbsunfähigkeitsversicherung


1. Die gesetzliche Absicherung: Erwerbsminderungsrente

Wenn du dauerhaft zu krank zum Arbeiten bist, erhältst du vom Staat eine Erwerbsminderungsrente.

Allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine Erwerbsminderungsrente wird erst ausgezahlt, wenn du mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Das bedeutet auch, dass Berufsanfänger in dieser Zeit kaum abgesichert sind – außer es kommt zu Arbeitsunfällen oder sie leiden an Berufskrankheiten. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig die eigene Arbeitskraft privat abzusichern.

Kannst du weniger als drei Stunden am Tag arbeiten, bekommst du die volle Erwerbsminderungsrente. Anders sieht es aus, wenn du noch bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten kannst – dann gibt es nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Gut zu wissen: Wie viel Versicherte pro Tag wirklich arbeiten können, hat in den letzten Jahren zu zahlreichen Rechtsfällen geführt. Die genaue Rentenhöhe richtet sich außerdem auch nach dem letzten Bruttogehalt, meist ist das weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Im Jahr 2020 gab es für neue Rentenbezieher durchschnittlich 882 Euro im Monat – wenn dir das zu wenig ist, solltest du privat vorsorgen.

Sofern du bereits jährlich deine Renteninformation von der gesetzlichen Rentenversicherung erhältst (ab Alter 27 Jahre), kannst du dort die Höhe deiner erworbenen Erwerbsminderungsrente ablesen. Erschrecke aber nicht, wie gering die monatliche Rente ist.


2. Privat abgesichert mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Möglichkeit privat vorzusorgen, bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Hier ist nicht bedeutend, wieso du erwerbsunfähig geworden bist und welchen Beruf du zu diesem Zeitpunkt ausgeübt hast. Entscheidend ist, dass du voraussichtlich mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann eine monatliche Rente aus. Die Höhe der monatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente sollte so gewählt sein, dass du langfristig bis zu deiner normalen Altersrente vernünftig leben kannst.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn du lediglich deinen individuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Wenn du also anstatt als Elektriker noch als Sachbearbeiter tätig sein kannst, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht. Die monatliche Rente wird nur ausgezahlt, wenn du gar keinem Beruf mehr als drei Stunden nachgehen kannst – anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

An dieser Stelle kommen wir zu den entscheidenden Unterschieden:

Solltest du die Möglichkeit haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, ist dies die beste Lösung im Fall einer möglichen Berufsunfähigkeit. Ist das jedoch aus Gesundheits- oder Kostengründen nicht möglich, empfiehlt sich als geeignete Alternative die Grundfähigkeitsversicherung. Stellt der Abschluss deiner Grundfähigkeiten durch eine entsprechende Versicherung ebenfalls aus diversen Gründen keine Option dar, steht an nächster Steller die Erwebsunfähigkeitsversicherung.Dread-Disease-Versicherung. Kommen alle der genannten Versicherungen nicht in Frage, ist es ratsam eine Dread-Disease-Versicherung oder Unfallversicherung abzuschließen. Schließlich können die meisten Menschen ihren Lebensstandard mithilfe der gesetzlichen Absicherung nicht erhalten.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung
  2. Grundfähigkeitsversicherung
  3. Erwerbsunfähigkeitversicherung
  4. Dread-Disease-Versicherung
  5. Unfallversicherung

3. Fallbeispiel zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Fallbeispiel Frau Mustermann

  • 35 Jahre
  • Verheiratet
  • Ein Kind
  • Angestellte Betriebswirtin
  • Nichtraucherin

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Frau Mustermann

  • Monatliche Rente: 1.500 Euro
  • Absicherung bis zum 67. Lebensjahr
  • Monatlicher Beitrag: 34,62 €

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4. Für wen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung geeignet?

Für einige Berufsgruppen ist die Absicherung durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung die beste Alternative – auch wenn sie nicht mit den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen ist.

Dies gilt insbesondere für:

Risikoberufe: Risikoreiche Berufsgruppen – hierzu zählen u.a. Handwerker – müssen in den meisten Fällen mit hohen Beiträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen. Hinzu kommt, dass einige Versicherer bestimmte Risikogruppen gar nicht erst aufnehmen. In diesem Fall stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine günstige Alternative dar.

Selbstständige: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sein. Denn bevor die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt, wird zunächst die Umorganisationsklausel überprüft d.h. ob der Betrieb theoretisch so umorganisiert werden kann, so die Angestellten die Tätigkeiten des Versicherten übernehmen können. Diese Überprüfung führt häufig zu Rechtsstreitereien, so dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige bereits zu Beginn eine geeignete Alternative darstellt.

Vorerkrankungen: Sind gesundheitliche Beschwerden oder Vorerkrankungen bekannt, fällt der monatliche Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung – entsprechend des relativ strengen Gesundheitschecks – meist sehr hoch aus. Etwas weniger streng wird im Rahmen der Gesundheitsüberprüfung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung beurteilt. Nichtsdestotrotz musst du bei bestimmten Vorerkrankungen je nach Versicherer mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen rechnen. Ob du letztendlich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhältst, ist stets vom Versicherer und dem individuellen Fall abhängig.


5. Das gibt es beim Vertrag zu beachten

Beim Thema Laufzeit wird zwischen Versicherungs- und Leistungszeit unterschieden. Die Versicherungszeit umfasst den Zeitraum, in dem die Erwerbsunfähigkeit eintreten muss, damit die Versicherung die entsprechende Rente zahlt. Endet die Versicherungszeit mit dem 55. Lebensjahr und du wirst mit 56 Jahren erwerbsunfähig, wird keine Rente ausgezahlt. Wir empfehlen, dich bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren zu versichern – mindestens aber bis zum 63. Lebensjahr, wenn möglich. Die Leistungszeit sollte ebenfalls bis zum Renteneintritts-alter gehen. Diese gibt vor, bis wann du die Rente ausgezahlt bekommst.

Brutto- und Nettoprämie

Bei den Vertragsdetails solltest du unbedingt auf den Unterschied zwischen Brutto- und Nettoprämie achten. Die Nettoprämie ist der Beitrag, den du monatlich für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlst. Erwirtschaftet der Versicherer weniger Überschüsse, hält er sich offen, diesen Betrag bis zum Bruttobetrag anzuheben. Die Spanne zwischen Brutto- und Nettoprämie sollte daher möglichst gering sein.

Versicherer mit hoher Finanzkraft

Was nützt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wenn dein Versicherer Privatinsolvenz anmelden muss und deine Rente somit nicht zahlen kann? Insbesondere bei Risikoabsicherungen, wozu die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zählt, sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer finanziell so aufgestellt ist, dass es ihn auch in 30 Jahren noch geben wird. Sprich: Ein Versicherer mit einer hohen Finanzkraft.

Wie beraten dich gerne dazu, welche Versicherer hier in Frage kommen.

Risikovoranfragen

Du hast bestimmte Vorerkrankungen und bist dir nicht sicher, ob der Versicherer deine Anfrage zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung annimmt? Dann solltest du unbedingt die Möglichkeit einer sogenannten anonymisierten Risikovoranfrage nutzen. Auf diese Weise werden Angebote bei verschiedenen Versicherern eingeholt – hierbei werden lediglich die Daten weitergegeben, die relevant sind, um das Angebot zu erstellen, persönliche Daten werden dem Versicherer nicht übermittelt.

Mit dieser Methode vermeidest du, dass deine abgelehnte Anfrage in der zentralen Wagnisdatei (HIS) hinterlegt wird. Dort legen Versicherer Daten ihrer Kunden sowie eingehende Anträge ab. Befindet sich dort ein abgelehnter Antrag, kann das die Chance verringern, von einem anderen Versicherer ein Angebot zu erhalten. Wichtig ist daher, sich hierbei professionelle Unterstützung von einem unabhängigen Versicherungsmakler einzuholen.


6. Fazit Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich für bestimmte Zielgruppen unter den genannten Voraussetzungen als Alternative zur Berufsunfähigkeits- Grundfähigkeits- sowie Dread-Disease-Versicherung. Eine geeignete Möglichkeit, um die eigene Arbeitskraft doch noch absichern zu können. Du bist dir nicht sicher, welche Option für dich die Beste darstellt? Wir helfen dir hier gerne als unabhängiger Versicherungsmakler unverbindlich weiter.

Dein FinaFair-Team

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