Worauf sollten Riester-Kunden bis Jahresende achten?

Inhaltsverzeichnis

1. Überprüfe nachfolgende Punkte deines Riestervertrages

2. Denke an die staatliche Zulage

3. Nachzahlungen sichern dir die volle Riester-Zulage

4. Riester Beiträge in der Steuererklärung angeben

5. Kinderzulage nur für die Bezieher des Kindergeldes


1. Überprüfe nachfolgende Punkte deines Riestervertrages

Wenn du Riester-Sparer bist und sich bei dir die berufliche oder familiäre Situation geändert hat, solltest du jetzt aktiv werden.

Diese 5 Punkte solltest du unbedingt beachten:

Deine Versicherung, bei der du den Riester-Vertrag hast, muss über alle Veränderungen, die für die Riester-Rente relevant sind, informiert werden – das ist letztendlich auch in deinem Interesse. So steigt beispielsweise mit einem neugeborenen Kind in diesem Jahr die staatliche Förderung für die private Riester-Rente.

Weitere wichtige Änderungen sind:

  • ein anderer Familienstand,
  • höheres oder niedrigeres Einkommen oder
  • ein anderer beruflicher Status z.B. wegen eines Berufswechsels.

In der Regel erhalten Riester-Sparer von ihrer Versicherung einmal im Jahr ein Formular, das berufliche und familiäre Änderungen abfragt.


Unser Rat: Nehme dir Zeit für die Beantwortung der Fragen deiner Riester- Versicherung oder rufe deinen Versicherungsmakler an, der dir bestimmt zur Seite steht. Nur so nutzt du die staatliche Förderung optimal.


2. Denke an die staatliche Zulage

Die staatlichen Zulagen werden nicht automatisch dem Riester-Vertrag gutgeschrieben, sondern müssen über deine Riester-Versicherung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Dieser Antrag muss der Zulagenstelle innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres vorliegen. Konkret: Bis Ende 2019 kannst du noch die Zulagen für das Beitragsjahr 2017 beantragen.

Achtung: Die Grundzulage für Riester-Verträge beträgt 175 Euro/ Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass du mindestens 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttoeinkommens in deinen Riester-Vertrag einzahlst.

Beachte: Du solltest deiner Versicherung die Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag erteilen. Damit wird die Zulage jedes Jahr automatisch beantragt.


3. Nachzahlungen sichern dir die volle Riester-Zulage

Wenn du 2018 eine Gehaltserhöhung bekommen hast, solltest du unbedingt die Höhe deiner Riester-Beiträge prüfen. Mit einer Nachzahlung im Dezember kannst du dir die volle Förderung für 2019 sichern.

Hintergrund: Die volle Riester-Zulage bekommst du nur dann, wenn 4 Prozent deines Bruttoeinkommens von 2018 in den Riester-Vertrag geflossen sind. Bei einem Durchschnittsverdiener (37.873 Euro brutto) sind das rund 1.515 Euro. Von dieser Summe gehen die Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen ab, nur den Rest müssen Riester-Sparer selbst einzahlen.


Rechenbeispiel: Durchschnittsverdiener, zwei Kinder (Geburtsdatum 2008 oder später)

Bruttogehalt 201837.873 €
davon 4 % für volle Förderung1.514,92 €
abzüglich Grundzulage175 €
abzüglich 2 Kinderzulagen600 €
optimaler Eigenbeitrag 2019739,92 €
  
Bereits eingezahlt (Januar bis Dezember)709,12 €
Nachzahlung für volle Förderung30,80 €

Unser Rat: Wir oder dein Versicherer kann dir den optimalen Eigenbetrag, bzw. eine Sonderzahlung genau berechnen.



4. Riester Beiträge in der Steuererklärung angeben

Wenn du deine Steuererklärung noch immer auf dem Schreibtisch liegen hast, solltest du die Riester-Rente nicht vergessen. Sie kann dir Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die „Anlage AV“ ausgefüllt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den sogenannten Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonder-ausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.


Unser Rat: Ob sich der Sonderausgabenabzug für dich lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. Sobald sich hier etwas ändert, informiere deinen Riester-Anbieter. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon.


5. Kinderzulage nur für die Bezieher des Kindergeldes

Die Regelung ist hier einfach: Die Kinderzulage erhält die förderberechtigte Person, die auch das Kindergeld bekommt. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage für die Zukunft gestrichen.

Quelle: Verbraucherportal des GDV


Unser Rat: Informiere deinen Riester-Anbieter, wenn sich an deiner familiären Situation in diesem Jahr etwas geändert hat.


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