Nach dem Schulabschluss: Das gilt für den Krankenversicherungsschutz

Der Schulabschluss ist endlich in der Tasche – und nun? Neben den Planungen für den nächsten Lebensabschnitt, führt kein Weg am Thema Versicherungen vorbei. Allen voran die wichtigste aller Versicherungen: Die Krankenversicherung. Doch wie bleibt der Krankenversicherungsschutz bestehen? Von der Ausbildung bis zum Auslandsaufenthalt – wir klären Schulabgänger und ihre Eltern darüber auf, was es hierbei zu beachten gibt.


Inhaltsverzeichnis

1. Die gesetzliche Krankenversicherung

2. Die private Krankenversicherung


Die gesetzliche Krankenversicherung

1. Nach dem Schulabschluss in die Ausbildung

Auszubildende sind über ihre Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Dabei können sie selbst entscheiden, über welche Krankenversicherung sie versichert sein möchten. Die individuellen Zusatzleistungen können hierbei ausschlaggebend sein, denn die Beiträge unterscheiden sich in der Regel nur gering. Diese Regelung gilt auch für die duale Ausbildung, die Studium und Ausbildung kombiniert.

2. Nach dem Schulabschluss an die Uni

Unter 25-Jährige bleiben automatisch in der gesetzlichen Versicherung ihrer Eltern mitversichert – der sogenannten Familienversicherung. Die Universität/Hochschule benötigt lediglich jedes Semester einen Nachweis über die Mitgliedschaft in der Familienversicherung.

Wird das 25. Lebensjahr überschritten, endet die Familienversicherung. Studenten müssen sich dann selbst gesetzlich versichern. Die Kosten für diese Krankenversicherung, inklusive der vorgeschriebenen Pflegeversicherung, liegen bei ca. 90 bis 110 Euro.

3. Das Ausland ruft: Gap Year

Von Work & Travel, über das FSJ (freiwilliges soziales Jahr) bis hin zum Au Pair Jahr – es gibt viele Möglichkeiten ein Gap Year im Ausland zu verbringen. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sollte hierbei nicht fehlen. Denn innerhalb der EU übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zwar die Behandlungskosten, allerdings nur bis zur Höhe der in Deutschland entstandenen Kosten. Die entstandene Differenz muss selbst gezahlt werden. Anders sieht es in Ländern außerhalb der EU aus: Hier kommt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung in der Regel für keinerlei Kosten auf – auch nicht für einen Rücktransport nach Deutschland. Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist daher unbedingt empfehlenswert.


Die private Krankenversicherung

1. Nach dem Schulabschluss in die Ausbildung

Kinder von privat krankenversicherten Eltern sind während ihrer Schulzeit automatisch im Vertrag der Eltern mitversichert – auch wenn sie währenddessen ihre Volljährigkeit erreichen. Am Versicherungsschutz und der Höhe des Beitrags ändert sich nichts.

Wird im Anschluss an den Schulabschluss eine Ausbildung begonnen, die mit mehr als 450 Euro vergütet wird, besteht allerdings eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für zusätzlich bessere und individuellere Leistungen, können private Zusatzversicherungen (z.B. für Zähne oder Krankenhausaufenthalte) abgeschlossen werden. Optionstarife bieten darüber hinaus die Möglichkeit, nach dem Ende der Versicherungspflicht in der GKV ohne Risikoprüfung in die private Krankheitskostenvollversicherung zu wechseln – dies gilt für alle potenziellen Lebenswege.

2. Nach dem Schulabschluss an die Uni

Für Studenten gilt grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Private Zusatzversicherungen bieten auch hier wieder eine Möglichkeit, bessere und individuellere Leistungen hinzuzufügen.

Alternativ kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden, so dass auch Studierende die Vorzüge der privaten Krankenversicherung genießen können. Der genaue Ablauf zur Befreiung sollte dabei individuell bei der jeweiligen Krankenversicherung erfragt werden. Die Entscheidung zur Befreiung bezieht sich auf die gesamte Studienlaufzeit. Private Krankenversicherungen bieten in diesem Zusammenhang günstige Sonderbedingungen für Studenten ab dem 21. Lebensjahr an. Nicht zu vergessen: Die private Krankenversicherung geht mit zahlreichen Vorteilen – wie der kürzeren Wartezeit auf Arzttermine – einher.

Neben dem Studium einem Nebenjob auszuüben, ist keine Ausnahme. Gehen Studierende einer geringfügigen Beschäftigung (max. monatliches Entgelt: 450 Euro) nach, ist diese versicherungsfrei. Dasselbe gilt für Werkstudenten. Hierbei wird die Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden die Woche ausgeübt. Wichtig ist, dass das eigentliche Studium stets den Schwerpunkt darstellt. Eine Versicherungspflicht besteht lediglich in der Rentenversicherung, nicht in der Krankenversicherung. Die Höhe des Arbeitsentgeltes spielt dabei keine Rolle.

3. Inland & Ausland: Gap Year

Bei Auslandsreisen bis zu acht Wochen – wie einer Sprachreise – ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. So entfällt im Ausland der Selbstbehalt und es bleibt die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung erhalten.

Bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Monate leistet die private Krankenversicherung in der Regel auch für Versicherungsfälle im Ausland – dies gilt auch für außereuropäische Länder. Bei einigen Tarifen privater Krankenversicherungen muss der Versicherungsschutz allerdings angepasst werden. Wir empfehlen hierbei, die Leistungen bei der jeweiligen Krankenkasse für den gewünschten Zeitraum (vor der Abreise) überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Auslandsaufenthalte, die länger als sechs Monate dauern.

Findet ein Gap Year in Form einer Reise, eines Praktikums oder auch eines Jobs innerhalb von Deutschland statt, gelten die bisherigen Informationen. Wird die Einkommensgrenze von 450 Euro überschritten, entfällt die Versicherungsfreiheit. Beim Bundesfreiwilligendient oder einem FSJ besteht hingegen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Schutz kann optional mithilfe von privaten Zusatzversicherungen aufgebessert und individualisiert werden.

4. Nach dem Schulabschluss in die Selbstständigkeit

Knüpft an den Schulabschluss direkt der Start in die Selbstständigkeit an, kann die private Versicherung hier fortgesetzt werden. In diesem Fall gelten allerdings nicht mehr die günstigen Sonderbedingungen für Schüler und Studenten. Die Bedingung für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung: Die Jahreseinkommensgrenze von 64.350 Euro (2022) muss erreicht werden. Darüber hinaus empfehlen wir eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, um das Einkommen auch im Krankheitsfall abzusichern.

Ein großer Vorteil: Es gestaltet sich deutlich einfacher in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, wenn im Vorfeld eine Mitgliedschaft gemeinsam mit einem Elternteil bestand.


Besonderer Hinweis für Beamte:

Für Kinder von Beamten übernimmt der Staat einen Großteil der Krankheitskosten – die übrigen Kosten werden über eine Restkostenversicherung abgedeckt. Solange ein Beamter Kindergeld erhält, wird auch Beihilfe für die Krankheitskosten (maximal bis zum 25. Lebensjahr) gezahlt. Die bestehende Restkostenversicherung kann dann unverändert weitergeführt werden. Abhängig davon welcher Weg nach dem Schulabschluss gewählt wird, bleibt die Beihilfefähigkeit erhalten (z.B. bei Beginn eines Studiums) oder der Versicherungsschutz muss angepasst werden.


Für die Zeit nach dem Studium gilt: Kann die Jahreseinkommensgrenze von 64.350 Euro erreicht werden, empfiehlt sich die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge sind in der Regel nicht nur geringer, auch der Versicherungsschutz hebt sich deutlich von dem der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Leistungsumfang lässt sich hier ganz individuell – angepasst an die eigenen Bedürfnisse – zusammenstellen. Alles weitere zur privaten Krankenversicherung erfährst du hier.

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