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Wohngebäudeversicherung gekündigt: Was tun, bei einer Kündigung durch den Versicherer


Bereits vorab sei gesagt, dass es dann für dich oder deinen Versicherungsvermittler schwierig wird, eine neue Wohngebäudeversicherung zu finden.

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Durch zunehmende Unwetter wie Sturm, Starkregen oder kaputtgehende Wasserleitungen sind die Schadenkosten bei Wohngebäudeversicherungen für die Versicherer in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die erhöhte Anzahl an Wohngebäudeschäden hat dazu geführt, dass Versicherer übermäßig viele Schäden bezahlen mussten. Jeder Versicherungssparte wie z.B. der Wohngebäude-, Haftpflicht-, Hausrat oder Kfz Versicherungen liegt eine Risikokalkulation zugrunde, die teilweise großzügiger oder auch aufgrund der Marktsituation sehr knapp kalkuliert ist. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung fällt die Kalkulation sehr eng bemessen aus.

Einige Versicherungen sind bei der Risikoanalyse nicht so restriktiv wie andere und betrachten durchaus die gesamte Laufzeit. Sie stellen Einnahmen und Ausgaben gegenüber und bewerten die Art der Schäden. Ein Glasschaden und ein Sturmschaden haben eine andere Gewichtung als zwei Leitungswasserschäden. Das Wetter (z.B. Sturm) lässt sich nicht beeinflussen.


Inhaltsverzeichnis


Warum treten Leitungswasserschäden häufig auf?

Häufige Leitungswasserschäden können ein Indiz dafür sein, dass das Rohrsystem veraltet oder marode ist. Im eigenen Interesse solltest du nach Erneuerungen von Leitungssystemen dem Versicherer mitteilen, dass Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Hier kann unter Umständen dein Versicherungsmakler mit der Versicherung verhandeln. Akzeptiere lieber für eine Zeit eine Selbstbeteiligung, als dass du eine Kündigung hinnehmen musst.


Drastische Erhöhung der Beiträge oder gar Kündigung der Wohngebäudeversicherung durch den Versicherer

Viele Versicherer nahmen die erhöhte Schadenanzahl zum Anlass, die vorhandenen Wohngebäudeversicherungsverträge zu überprüfen, Nachkalkulationen wurden durchgeführt. Unrentable Altverträge wurden bzw. werden einfach gekündigt oder die Beiträge werden meist drastisch erhöht und das, obwohl bei vielen Kunden seit etlichen Jahren kein einziger Schaden eingetreten ist. Dabei sind Beitragserhöhungen um 100% und mehr keine Seltenheit.

 

Kündigung Wohngebäudeversicherung durch Versicherer

Hinweis: Im (eintrittspflichtigen) Schadenfall hat sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung das Recht, innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen! Sollte der Versicherer die Beiträge erhöhen, kannst du zum Wirksamwerden der Beitragsanpassung kündigen.


Unser Tipp:


Womit musst du bei Schäden bei der Wohngebäudeversicherung rechnen?

Ausschlaggebend sind meist die letzten fünf Versicherungsjahre. Solltest du innerhalb dieses Zeitraumes drei Schäden gehabt haben – egal in welcher Höhe – erhältst du mit großer Wahrscheinlichkeit einen Brief von der Versicherung. Dir wird in der Regel in diesem Schreiben ein sogenanntes Änderungsangebot vorgeschlagen. Mögliche Folgen nach mehreren Schäden und Inhalte des Änderungsangebotes:

  • Drastische Beitragserhöhung
  • Vereinbarung einer Selbstbeteiligung
  • Ausschluss einer bestimmten versicherten Gefahr
  • Im schlimmsten Fall: Kündigung

Solltest du in den letzen fünf Jahren zwei oder drei Leitungswasserschäden gehabt haben, dann wird sicherlich eine horrende Selbstbeteiligung für Leitungswasserschäden fällig oder wie erwähnt, die Leistung Leitungswasser gänzlich gestrichen.


Welche Wohngebäudeversicherung nimmt mich nach Kündigung?

Gebäudeversicherung Kündigung: Du solltest spätestens jetzt umgehend einen unabhängigen Versicherungsmakler deines Vertrauens kontaktieren, insbesondere wenn Du eine Kündigung erhalten hast. Diese wird zwar nicht von der Agentur oder dem Versicherungsbüro ausgesprochen, sondern von der Hauptverwaltung, aber der Versicherungsvermittler kann unter Umständen positiv einwirken.


Sicherlich fragst du dich, warum habe ich denn überhaupt eine Versicherung?

Viele Versicherungskunden haben für solche Handlungsweisen der Versicherer sicherlich wenig Verständnis.

Welche Wohngebäudeversicherung nimmt mich nach Kündigung?

Aufgrund der Tatsache, dass ein Eigenheim unbedingt wohngebäudeversichert sein sollte, müssen die Bedingungen der Versicherer meist akzeptiert werden. Wie zuvor beschrieben, sind die Verfahrensweisen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Insofern solltest du von Beginn an, unabhängigen Rat und Betreuungsbegleitung vom unabhängigen Versicherungsfachmann einholen.


Folgen einer Kündigung der Wohngebäudeversicherung durch den Versicherer

Eine Kündigung durch den Versicherer sollte unbedingt vermieden werden, da eine Kündigung schwerwiegende Folgen haben wird. Sollte dein Eigenheim kreditfinanziert sein, verlangt die Bank als Sicherheit eine Wohngebäudeversicherung! Was das für Folgen haben kann, müssen wir sicherlich nicht näher erläutern. Eine neue Gebäudeversicherung wird nach einer Kündigung schwerlich zu bekommen sein. Hier ist es dringend angeraten einen qualifizierten Versicherungsmakler, der über den Zugang zu vielen Wohngebäudeversicherern verfügt, zu kontaktieren.


Eigenständige Suche nach neuer Wohngebäudeversicherung kann zu einer Antragsablehung führen

Am häufigsten wenden sich Kunden an uns, nachdem sie über ein Versicherungsvergleichsportal erfolglos versucht haben , eine neue, am besten noch günstige Wohngebäudeversicherung, abzuschließen. Bereits während des Antragsprozesses oder kurze Zeit nach dem Onlineabschluss erhalten sie im Portal oder vom Versicherer Nachricht, dass ihr Antrag nicht angenommen wird. Das wird vom Versicherer meist nicht begründet, was er auch nicht muss. Nach dieser offiziellen Antragsablehnung hat sich die Chance, eine neue Wohngebäudeversicherung für das geliebte Eigenheim zu finden, aus folgenden Gründen deutlich verschlechtert:

  1. Eine offizielle Antragsablehnung wird auch „offiziell“ registriert, wir leben doch im „ordentlichen Deutschland“.
  2. Da ja dringend eine neue Wohngebäudeversicherung benötigt wird, steht eine weitere Anfrage bei einer anderen Versicherungsgesellschaft an. Bei jeder erneuten Antragsstellung müssen die Fragen zur „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ beantwortet werden. Dort wird gefragt,
  • ob schon mal eine Wohngebäudeversicherung bestand,
  • wer die bisherige gekündigt hat (Eigenkündigung oder eben die Versicherung),
  • ob schon mal Schäden eingetreten sind, wenn ja wann, wie viele und wie hoch die Entschädigungen waren.

Ich glaube, wir müssen dir jetzt nicht mehr näher erläutern, wie das Ergebnis der nächsten und nächsten und nächsten Antragstellung mit hoher Wahrscheinlichkeit für dich ausfallen wird.

Sofern du keinen unabhängigen Versicherungsmakler hast, suche dir einen guten Berater und lass dir in pucto Wohngebäudeversicherung helfen. Einen qualifizierten Versicherungsmakler findest du im Internet. Schau dir die Homepage genau an und achte auf Bewertungen anderer Kunden. Erfrage im ersten Telefonat mit einem hoffentlich geeigneten Versicherungsmakler, wie er konkret dein Problem lösen will und orientiere dich an unseren Empfehlungen. Du kannst dich natürlich auch gern an uns wenden und wir schauen, wie wir dir helfen können.

 

Und noch ein Rat: Bei kleineren Schäden solltest du darüber nachdenken, die Kosten selbst zu übernehmen. Halte diesbezüglich Rücksprache mit deinem Versicherungsmakler.


Hast du schon mal positive oder negative Erlebnisse mit einer Versicherung gehabt? Teile uns und anderen deine Erfahrungen über einen Kommentar mit.

Kommentare: 11
  • #11

    Franziska Harrell (Freitag, 17 Juni 2022)

    Ja die wohngebäude hat gekündigt wg gefahrerhöhung. Nur die bestand nie. Jetzt bieten sie mir leerstand an. Ich möchte aber normal versichert sein. Ich habe in dem Haus eine zweitwohnung. Die Mieter sind wg dem Leitungsschaden raus weil gerichtet werden muss. Angeblich ist das Haus unbewohnt. Erst hieß es muss zu 50 % bewohnt sein. Oder 4 bis 5 Tage jemand über nacht da sein. Als ich denen erklärte dass wir wenn keine Mieter vor Ort sind immer mehrere Tage d sind hiess es 60 % und 4 bis 5 Tage.

  • #10

    Johann (Samstag, 11 Dezember 2021 04:44)

    Ich hatte in den letzten 5 Jahren leider drei Wohngebäudeschäden und den letzten Schaden jetzt in 2021. Hier wurde alles korrekt abgewickelt aber die HUK hat mir jetzt kurzfristig zum 07.01.2022 die Wohngebäudeversicherung gekündigt. Ich bräuchte jetzt dringend Ihre Unterstützung um kurzfristig eine Neue zu finden. Danke

  • #9

    Philipp Kottke-FinaFair-Versicherungen einfach erklärt (Dienstag, 20 Juli 2021 04:00)

    Guten Tag Chris,

    Schilderungen, wie Deine, erreichen uns leider jede Woche. Gerne helfen wir Dir eine passende Absicherung für Dein Haus zu finden. Nehme doch bitte einfach Kontakt zu uns auf.

    Tel: 0511 - 56972121

  • #8

    Chris (Samstag, 17 Juli 2021 05:29)

    Hallo, ich bin mit meinem Haus seit knapp 9 Monaten bei der R+V Versicherung versichert. Das Haus wurde kernsaniert und durch den Installateur ist eine Pressstelle an den Kaltwasserleitungen nicht verpresst worden und somit ist ein RIESEN WASSERSCHADEN entstanden, der reguliert werden sollte. Die Versicherung bockt, verdreht die Tatsachen. Nun musste ich einen Anwalt einschalten, da es überhaupt kein Vorangehen mehr gibt. Dieser ist über die Vorgehensweise entsetzt und sieht kein Verschulden bei mir. Die Versicherung hat mir einen fiktiven Betrag berechnet, überwiesen und das war es für sie. Obwohl es Gutachten gibt, die anderes besagen.
    Nun habe ich die Kündigung der Wohngebäude und Hausratversicherung erhalten. Das ist eine absolute Frechheit, denn ich habe den Schaden nicht verschuldet, sondern bin die Leittragenden. Nun benötige ich eine neue Wohngebäudeversicherung! Wie kann ich hier vorgehen?

  • #7

    Friedrich-W. Fritz (Dienstag, 22 Dezember 2020 05:11)

    Hallo,
    die Generali Deutschland Versicherung hat die Wohngebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt. Das Gebäude wurde in den 1930er Jahren errichtet und seitdem bestand der Versicherungsschutz. In den letzten 3 Jahren gab es Leitungswasserschäden. Diese sind nicht behoben worden.
    Ich weiß mir nicht zu helfen und bin sprachlos.

  • #6

    Philipp Kottke - FinaFair (Dienstag, 27 Oktober 2020 06:19)

    Guten Tag Susanne,

    dieses Verhalten der Versicherer erleben wir leider sehr oft. Gerade in dieser Situation sind wir für Dich da. Mit den zwei Schäden wird es schwer allein auf Dich gestellt wieder Versicherungsschutz zu bekommen. Wir sind Dir gerne behilflich die beste Lösung für die Versicherung des Hauses zu finden. Rufe einfach bei uns an wir helfen Dir gerne weiter.

  • #5

    susanne Mc leod (Sonntag, 25 Oktober 2020 14:58)

    Ich hatte 18 Jahren keinen Schaden und nun kurz vor vertragablauf sept 2020 Kündigung wegen 2 Schäden in den letzten 5 Jahren.
    Können Sie mir helfen.

  • #4

    Klaus Drewicke von FinaFair (Mittwoch, 30 September 2020 13:01)

    Guten Tag Marcel H.,
    leider agieren zum Teil auch große Versicherer so gegenüber ihren Kunden. Gerade deshalb ist es wichtig, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler betreuen und beraten zu lassen, da dieser ausschließlich deine Verbraucherinteressen vertritt. Rufe uns am besten mal an, dann werden wir eine neue Versicherungslösung für dich finden.

  • #3

    Marcel H. (Mittwoch, 30 September 2020 10:02)

    Guten Tag,

    ich bekam gestern von der HDI das Kündigungsschreiben der Gebäudeversicherung zum 1.1.2021 - also knapp vor Ende der Kündigungsfrist. Ich finde es eine Frechheit und kann es nicht nachvollziehen, da kein einziger Schadensfall bisher vorlag.
    Irgendwie Paradox.

  • #2

    Klaus Drewicke-FinaFair (Montag, 08 Juni 2020 09:31)

    Guten Tag Herr Schmidt,
    vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Verärgerung kann ich verstehen. Häufig haben wir Fälle, wo Kunden über lange Jahre nichts hatten, dann ein Schaden und die Versicherung kündigt sofort. Gerade deshalb haben wir den Blog- Beitrag über die Wohngebäudeversicherung geschrieben. Gerne helfen wir Ihnen als unabhängiger Versicherungsberater eine neue Lösung für Ihre Versicherungen zu finden. Wenden Sie sich einfach an uns.

  • #1

    Schmidt Wolfgang (Samstag, 06 Juni 2020 16:02)

    Bin seit mindestens 20 Jahren Versicherungskunde bei der Sparkassenversicherung, in meinem Fall bei der Sparkasse Laubach, und habe noch nie einen Versicherungsschaden bei meiner Wohngebäude gehabt, außer einen Privathaftpflichtschaden über ca. 250,00€, die in meiner Wohngebäude inkludiert ist. Ich könnte vor Wut platzen und werde alles daran setzen mir einen neuen Versicherungspartner zu suchen!