Gefahren beim Grillen – Warum die Haftpflichtversicherung so wichtig ist!

Chillen beim Grillen – für Grillschäden haften alle Gäste

Die Sommerzeit ist die Zeit für Gartenparties und Grillen, gerade zur Fußball WM 2018. Doch beim Grillen passieren jedes Jahr viele Unfälle. Dass dann möglicherweise alle Personen, die unmittelbar an der Grillfeier teilnehmen, für Schäden und Unfälle haften, ist Grund genug, über das Thema Haftpflichtversicherung nachzudenken.


Inhaltsverzeichnis

1. Besser entspannt grillen – Brandbeschleuniger führen zu meterhohen Flammen

2. Gerichtsurteil: Alle unmittelbar am Grillen Beteiligten haften für Schäden und Unfälle

3. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt auch bei grober Fahrlässigkeit


Besser entspannt grillen – Brandbeschleuniger führen zu meterhohen Flammen

Mit der Familie oder mit Freunden an warmen Sommertagen zu grillen kann eine gesellige und wunderbar entspannte Sache sein. Leider geht es aber vielen Küchenchefs am Grill nicht schnell genug. Wenn die Grillkohle nicht so zündelt wie sie soll, suchen sie vielfach nach Mitteln um nachzuhelfen. Reinigungsbenzin, Terpentin oder Brennspiritus sind aber definitiv die falsche Wahl, um einen Grill in Gang zu bringen: Die Brennstoffe bilden beim Verdunsten ein hochexplosives Gemisch, aus dem sich beim Anzünden meterhohe Flammen bilden können. Jährlich entstehen laut einer Statistik der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) so rund 4.000 Grillunfälle.


Gerichtsurteil: Alle unmittelbar am Grillen Beteiligten haften für Schäden und Unfälle

Das Oberlandesgericht Hamm hat dazu ein bemerkenswertes Urteil (Az. 9 U 129/08) gesprochen: Durch Leichtsinnigkeit war es in einer Gruppe Jugendlicher zu einem folgenschweren Grillunfall gekommen. Sie hatten Spiritus auf die Grillkohle gegossen, um die mäßig glimmende Glut anzuheizen. Es kam zu einer Stichflamme, die Bekleidung eines der Jugendlichen fing Feuer, und er erlitt schwerste Verbrennungen. Im nachfolgenden Rechtsstreit entschied das OLG Hamm, dass sämtliche unmittelbar am Grillen beteiligte Personen für den Schaden zu haften haben. Nicht nur die Person, die durch unsachgemäße Benutzung von Spiritus die Stichflamme auslöste, sondern auch alle anderen am Grillen Beteiligten, die den Einsatz des Brandbeschleunigers nicht verhindert hatten, traf eine Mitschuld und waren damit in der Haftung.


Eine Privathaftpflichtversicherung schützt auch bei grober Fahrlässigkeit

Das Beispiel zeigt, wie leicht es ist, in eine Situation zu kommen, in der man zur Haftung herangezogen wird. Unabhängig von der Höhe der Mitschuld bestehen auf jeden Fall Ansprüche der Geschädigten. Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden, die grob fahrlässig entstehen und schützt vor Forderungen in einem solchen Fall. Weitere wissenswerte Infos über die Privathaftpflichtversicherung findest du in unserem Beitrag: Warum ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss?

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