Versicherungstipps rund um den Beziehungsstatus – Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden?

Egal ob frisch verliebt, in einer eingetragenen Partnerschaft lebend, verheiratet oder vielleicht auch geschieden – der Beziehungsstatus hat nicht nur Auswirkungen auf die eigene Lebensführung, sondern auch auf die Versicherungen. Wir verraten euch, wie ihr eure Versicherungen an euren Beziehungsstatus anpasst und wie sich in einigen Fällen sogar mehrere hundert Euro sparen lassen.


Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenziehen – Versicherungen zusammenlegen und sparen

2. Trennung: Was passiert mit den gemeinsamen Versicherungen?


Zusammenziehen – Versicherungen zusammenlegen und sparen

Aus zwei Wohnungen wird eine: Zusammen zu wohnen bringt so einige persönliche Vorteile mit sich. Endlich hat das Pendeln ein Ende und gemeinsame Zeit zu verbringen gestaltet sich deutlich einfacher. Auch wenn ein Umzug Kosten mit sich bringt, lassen sich diese an anderer Stelle wieder einsparen. Nämlich bei Versicherungen: Viele Versicherungen bieten Partnerverträge an – hierfür ist häufig kein Trauschein notwendig. Wir zeigen euch, an welcher Stelle ihr eure Verträge zusammenlegen und die Versicherungskosten damit minimieren könnt. Denn auch hier gilt: Aus zwei mach durch einen Umzug eins.

  1. Hausratversicherung: Wohnt ihr in einer gemeinsamen Wohnung, benötigt ihr nur noch eine Hausratversicherung – schließlich habt ihr nur noch einen gemeinsamen Hausrat. Mit Hausrat sind alle Gegenstände gemeint, die sich in eurem gemeinsamen Haushalt befinden, z.B. Kleidung, Wertsachen, Möbel oder Elektrogeräte. Durch die Hausratversicherung sind alle Schäden an eurem Hausrat durch Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Wasserschäden, Raub oder Vandalismus und Einbruchdiebstahl abgedeckt.                   So geht’s: Welcher Vertrag aufgelöst werden kann, orientiert sich an dem Alter des Vertrags. In der Regel kann hier stets der neuere Vertrag ohne Wartezeit gekündigt werden. Der ältere Vertrag bleibt also bestehen.                                                                                                                                                        Nicht vergessen: Ändert sich die Größe der Wohnung oder der Wert eures Hausrats (z.B. durch neue Möbel), muss die Versicherungssumme eurer Hausratversicherung entsprechend angepasst werden. Geschieht das nicht, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Von einer Unterversicherung ist die Rede, wenn die Versicherungssumme nicht dem Wert des Hausrats entspricht. Im Falle eines Schadens besteht dann das Risiko, dass die Kosten nur teilweise von der Versicherung übernommen werden.
  2. Haftpflichtversicherung: Was für die Hausratversicherung gilt, gilt auch für die Privathaftpflichtversicherung. Als zusammenlebendes Paar benötigt ihr lediglich eine Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ihr aus Versehen bei Dritten verursacht. Damit zählt sie zu einer der wichtigsten Risikoversicherungen überhaupt.                                                                                     So geht’s: Auch hier bleibt der ältere Vertrag bestehen, der jüngere Vertrag kann ohne Wartezeit gekündigt werden – denn durch das Zusammenziehen entsteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Die Versicherungskosten ändern sich in der Regel nicht.                                                                                       Gut zu wissen: Schäden, die ihr euch gegenseitig zufügt, werden von einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Kommt also beispielsweise ein Laptop durch die andere Partei zu Schaden, haftet die Haftpflichtversicherung nicht. Anders sieht es aus, wenn beide Parteien ihre eigenen Haftpflichtversicherungen behalten. Der deutliche Preisvorteil beim Zusammenlegen beider Haftpflichtversicherungen rechtfertigt es in den meisten Fällen jedoch, gemeinsam versichert zu sein.              
  3. Rechtsschutzversicherung: Der Schutz vor hohen Gerichts- oder Anwaltskosten lässt sich durch eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung möglichst gering halten. Denn auch hier ist es möglich, einen Vertrag zu kündigen und bei dem anderen Vertrag in einen Familientarif zu wechseln, so dass beide Parteien abgesichert sind. Ein Trauschein ist dafür nicht notwendig. Einige Versicherer bieten den Wechsel in den Familientarif kostenlos an, bei anderen Versicherungen erhöhen sich die Versicherungskosten in geringem Maße.
  4. Kfz-Versicherung: Teilt ihr beide nicht nur die Wohnung, sondern auch das Auto, muss die zweite Person ebenfalls in die dazugehörige Kfz-Versicherung eingetragen werden. Nur so besteht ein entsprechender Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.                                                                                                Besitzt ihr beide ein Auto, lassen sich u.U. durch eine Zweitwagenregelung erhebliche Kosten einsparen: Denn wenn bei einer Partei bereits eine Kfz-Versicherung besteht, ergibt sich häufig die Möglichkeit, das andere Auto als Zweitwagen einzutragen und somit durch eine Sondereinstufung des Zweitwagens in einen bessere Schadenfreiheitsklasse eingeordnet zu werden.                                                                              Nicht vergessen: Durch einen Umzug ändert sich in den meisten Fällen die Adresse des Versicherungsnehmers. Diese muss der Versicherung entsprechend zeitnah mitgeteilt werden.
  5. Altersvorsorge: Eine gemeinsame Wohnung bedeutet in den meisten Fällen auch eine gemeinsame Zukunft. Damit sich der Lebensstandard dabei nicht verändern muss, ist es notwendig, sich mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Innerhalb einer Partnerschaft ist es sinnvoll, folgende Fragen zu klären: “Wie sieht meine Ausgangsvoraussetzung aus? Habe ich bereits in irgendeiner Form vorgesorgt? Wie stellen wir uns unsere gemeinsame Zukunft im Rentenalter vor? Wie viel Geld benötigen wir für den Lebensstandard, den wir uns wünschen?”                                                                                                                     Entsprechend der Ausgangssituation und den gemeinsamen Zielen, gilt es nun einen gemeinsamen Altersvorsorgeplan aufzustellen. Da es sich hierbei um ein sehr individuelles und komplexes Thema handelt, empfehlen wir, einen Experten/eine Expertin heranzuziehen.                                                                      Gerne beraten wir euch rund um das Thema Altersvorsorge.

Trennung: Was passiert mit den gemeinsamen Versicherungen?

Trennungen sind nie einfach: Zu der emotionalen Komponente kommen dann auch noch die bürokratischen Herausforderungen. Wir beantworten die Frage, wie es sich mit den gemeinsamen Versicherungen verhält.

  1. Hausratversicherung: Zieht eine Partei aus der gemeinsamen Wohnung aus, müssen beide Parteien wieder eine eigene Hausratversicherung besitzen. Die Person, die in der gemeinsamen Versicherung ursprünglich eingetragen war, kann diese weiterhin behalten – während die andere Partei eine neue Hausratversicherung abschließen muss.
  2. Privathaftpflichtversicherung: Hier verhält es sich, wie bei der Hausratversicherung: Die Partei, die die Versicherung vor der Zusammenlegung besaß, behält diese auch. Der andere Partner/die andere Partnerin muss sich wieder um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern und eine neue Privathaftpflichtversicherung abschließen.
  3. Rechtsschutzversicherung: Die gemeinsame Rechtsschutzversicherung greift nur unter der Bedingung eines gemeinsamen Wohnsitzes für beide Parteien. Zieht eine Partei aus, erlischt auch der Versicherungsschutz für diese Person – möchte sie dennoch die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung genießen, ist es notwendig, eine neue Versicherung abzuschließen. Die Versicherungspolice behält die Partei, die ursprünglich als Versicherungsnehmer*in vor der Zusammenlegung eingetragen war.
  4. Kfz-Versicherung: Der Versicherungsschutz bei einer Kfz-Versicherung bezieht sich stets auf ein bestimmtes Fahrzeug. Dabei ist jedoch nur eine Partei als Versicherungsnehmer*in sowie Halter*in eingetragen. Daher gehört auch nur dieser Person der entsprechende Schadenfreiheitsrabatt. Wechselt das Fahrzeug den Besitz, muss die andere Partei eine eigene Kfz-Versicherung abschließen – der Schadenfreiheitsrabatt für das Fahrzeug kann nur behalten werden, wenn der bisherige Halter/die bisherige Halterin dabei zustimmt.
  5. Altersvorsorge: Wurden gemeinsame Ziele vereinbart und entsprechende Altersvorsorgemaßnahmen eingerichtet, ist es nun notwendig, die Maßnahmen auf die eigenen Ziele anzupassen. Hierzu gehört auch, dass gemeinsame Investitionen rückgängig gemacht werden, insofern keine gemeinsame Zukunft mehr gewünscht ist. Habt ihr eine Riesterrente abgeschlossen, müssen die Bedingungen hierfür unbedingt überprüft und ggf. angepasst werden – dies kann beispielsweise bei der Kinderzulage der Fall sein, wenn die Kinder nun beim anderen Elternteil leben.                                                                                                Kommen wir auf Lebensversicherungen zu sprechen, ist bei vielen dieser Versicherungen im Todesfall die Ehefrau oder der Ehemann als bezugsberechtigte Person hinterlegt. Wichtig: Dies verändert sich durch eine Scheidung nicht. Eine Änderung muss aktiv vorgenommen werden – dies kann jederzeit durch den Versicherungsnehmer / die Versicherungsnehmerin geschehen.

Du siehst: Unabhängig vom frischen Liebesglück oder auch einer Trennung, hat der Beziehungsstatus große Auswirkungen auf die eigenen Versicherungen. Du benötigst noch Unterstützung beim optimalen Schutz? Wir beraten dich gerne unverbindlich als unabhängiger Versicherungsmakler – online oder direkt vor Ort!

Dein FinaFair-Team

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