Wohngebäude- und Hausratversicherung richtig verstehen!

Inhaltsverzeichnis

1. Begriffserklärungen zum Nachschlagen

2. Wohngebäudeversicherung

3. Hausratversicherung


Begriffserklärungen zum Nachschlagen

Wasserschaden ist gleich Wasserschaden? Das könnte man zwar denken – stimmt aber nicht! Denn hier gibt es gravierende Unterschiede. So ist es beispielsweise bei einem Versicherungsnehmer zu einem Nässeschaden aufgrund von undichten Fugen gekommen, den die Gebäudeversicherung nicht übernehmen wollte.

Die Folge: Erst einmal eine Ablehnung des Versicherers, den Schaden zu bezahlen. Das sah der Versicherungsnehmer anders und klagte gegen die Versicherung. Nachstehend das Ergebnis der Klage

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Oktober 2021, dass die Versicherung für Nässeschäden an undichten Fugen zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand nicht einzustehen hat (Aktenzeichen: IV ZR 236/20).

Denn was hier übersehen wurde, ist die Definition von Leitungswasserschäden. Demnach muss das Wasser im Schadensfall unbedingt aus den Leitungen kommen. Ist das, wie in dem Beispiel, nicht der Fall, übernimmt die Versicherung die Kosten nur, wenn sogenannte Nässeschäden auch abgedeckt sind.


Der FinaFair-Tipp: Die Suche nach der vermeintlich richtigen Versicherung führt häufig über einen Vergleichsrechner, meist der großen Anbieter, wie z.B. Check24. Hierbei wird in vielen Fällen zwischen den drei günstigsten Tarifen gewählt – mit dem Defizit, dass viele mögliche Schadenereignisse, wie z.B. Nässeschäden, nicht versichert sind. Die Gefahr, dass die ausgewählte Versicherung wichtige Schadenereignisse nicht enthält, ist bei Vergleichsrechnern recht groß, insbesondere wenn eines der günstigsten Angebote gewählt wird. Wir empfehlen daher, zu den eigenen Recherchen einen unabhängigen Versicherungsmakler hinzuziehen. Dieser kann auf eventuelle Lücken hinweisen.

Neben der Definition von Wasserschäden, gibt es weitere Begrifflichkeiten über die man bei Wohngebäude- und Hausratversicherungen stolpert. Die folgenden Begriffserklärungen helfen dir bei der Suche nach deiner passenden Wohngebäude- und Hausratversicherung!


Wohngebäudeversicherung

Grobe Fahrlässigkeit

Einmal aus Versehen die Kerze angelassen oder die Tür nicht abgeschlossen – schon kann dies zu einem Fall der groben Fahrlässigkeit führen. Denn entsteht beispielsweise aus der vergessenen Kerze, ein Brand, übernimmt die Versicherung keinerlei Kosten. Die gute Nachricht: Grobe Fahrlässigkeit lässt sich mitversichern.

Unterversicherungsverzicht

Eine Klausel mit großer Wirkung: Wird der Unterversicherungsverzicht im Vertrag mitaufgenommen, überprüft der Versicherer im Schadenfall nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt. Bei einer vorhandenen Unterversicherung ist die Versicherungssumme niedriger angesetzt, als der eigentliche Neubauwert des Gebäudes – dieses ist also mehr wert als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadensfall besteht das Risiko, dass die Leistung durch den Versicherer gekürzt wird und der Versicherte auf mehreren tausend Euro sitzen bleibt.

Mit der Klausel des Unterversicherungsverzichts kann der Schaden somit einfach und unkompliziert reguliert werden, da der Wert des Hauses nicht ermittelt werden muss.

Sengschäden

Als Sengschaden gilt ein Schaden, der zum großen Teil durch Hitze verursacht wurde und nicht durch Feuer. Beispiele hierfür sind Schäden durch eine glühende Zigarette, ein Bügeleisen oder auch Funken aus dem Grill, die beispielsweise zu einem Loch in der Markise führen. Da Sengschäden ohne direktes Feuer entstehen, werden diese nicht über eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt.

In einigen Fällen kann ein Sengschaden trotz allem von einer Versicherung übernommen werden – unter anderem, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Beispiel: Ein Blitzschlag hat einen Sengschaden verursacht. Der Blitzschlagschaden wird durch die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt, welche gleichzeitig auch die Kosten für den Sengschaden übernimmt.

Einige wenige Versicherungen nehmen Sengschäden in den Versicherungsschutz mit begrenzten Leistungen auf, u.a. Allianz oder Helvetia.

Nässeschäden

Um Nässeschäden handelt es sich, wenn Leitungswasser entgegen seiner eigentlichen Bestimmung austritt und in der Folge Schäden an Gegenständen verursacht, die über die Gebäudeversicherung abgesichert sind. Das Leitungswasser muss dabei aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen ausgetreten sein. Letzteres kann Aquarien, Wasserbetten oder auch Heizungs- oder Löschanlagen betreffen. Nässeschäden können, wie bereits zu Beginn erläutert, durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

Wert 1914

Der Wert 1914 gibt an, wie hoch der Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 war. Mit diesem Wert und dem jährlich erscheinenden Baupreisindex lässt sich der Neuwert des Gebäudes in Euro berechnen. Die Ursache für diese Rückrechnung ist die Inflation. Mit dem Wert 1914 wurde eine einheitliche Rechengröße für die weitere Berechnung geschaffen. Heutzutage spielt dieser Wert nur noch selten eine Rolle. Stattdessen werden Gebäude entsprechend ihrer Wohnfläche versichert.

Rückstausicherung

Das Hochwasser in Deutschland hat gezeigt: Extreme Wetterlagen sind hier keine Seltenheit mehr. Neben Starkregen, kommen kräftige Schneefälle oder auch das damit einhergehende Tauwasser hinzu. Letzteres führt zu einer Überforderung der Kanalisation und damit auch zu Überschwemmungen. Vor dem Zurückdrücken des Abwassers schützt eine Rückstausicherung. Einige Gebäudeversicherungen setzen eine Rückstausicherung voraus. Auch wir empfehlen, aus unseren Erfahrungen, unbedingt eine Rückstausicherung einzubauen.

Elementarschäden

Mit Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch Naturgewalten entstehen. Das umfasst Erdbeben, Hochwasser, Überschwemmung/Rückstau nach Starkregen, Erdrutsch/Lawinen, Erdsenkung, Vulkanausbruch oder auch Schneedruck.

Mit einer Elementarschadenversicherung lassen sich diese Schäden durch die Versicherung abdecken – diese Versicherung wird als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Häufig muss dabei mit einer Selbstbeteiligung gerechnet werden.

Achtung:

  • In besonders risikoreichen Gebieten kann der Versicherer einen Antrag auf eine Elementarschaden-versicherung auch ablehnen.
  • Von vielen Landesregierungen wurde angekündigt, dass finanzielle Nothilfen für Hochwasserschäden nur dann geleistet werden, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt.

Hausratversicherung

Überspannungsschäden durch Blitz

Zu Überspannungsschäden kommt es, wenn die vorgesehene Spannung für das Stromnetz (230 Volt) überschritten wird. Ein typischer Auslöser hierfür ist ein Blitzeinschlag in das Energieversorgungsnetz oder in dessen Nähe. Die Folge können große Überspannungsschäden sein – neben den Gebäuden selbst, sind die elektrischen Geräte, die zu dem Zeitpunkt der Überspannung mit dem Stromnetz verbunden waren, gefährdet. Dabei kann es sich unter anderem um Unterhaltungselektronik (Laptop, Fernseher & Co.) oder auch Haushaltsgeräte handeln.

Eine Möglichkeit vorzubeugen, bietet ein Blitzschutzsystem. Dieses ist allerdings nur für Wohnhäuser, die höher als 20 Meter sind, vorgeschrieben. Versicherungen achten jedoch häufig auf ein vorhandenes Blitzschutzsystem und kommen für die Kosten nur auf, wenn eine solche Anlage installiert wurde.

Im Fall von Blitz- und Überspannungsschäden können die Wohngebäudeversicherung – für Schäden am Gebäude (Dach, Mauerwerk) – und die Hausratversicherung – für Schäden im Gebäude (Waschmaschine, Einrichtung, Telefonanlage) – aufkommen.

Fahrraddiebstahl

Auch hier gilt: Fahrraddiebstahl ist nicht gleich Fahrraddiebstahl. Ist dein Fahrrad über die Hausratversicherung mit dem Hinweis einer Nachtzeitklausel abgesichert, bedeutet das folgendes: Dein Fahrrad ist in dem Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es sich in einem abgeschlossenen Keller/Fahrradabstellraum oder in deiner Wohnung befindet.

Zwar findet die Nachtzeitklausel in modernen Versicherungsverträgen keinen Platz, allerdings solltest du bei der Absicherung deines Fahrrads in der Hausratversicherung unbedingt darauf achten.


Auf der Suche nach einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung bist du auf weitere Fachbegriffe, die du nicht zuordnen oder deuten kannst, gestoßen? Kein Problem, wir helfen dir hier weiter! Hinterlass uns einfach einen Kommentar oder schreib uns eine Mail.

Gerne unterstützen wir dich auch ganz individuell bei der Suche nach deiner passenden Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Wir freuen uns über deine Nachricht!

Dein FinaFair-Team

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